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Rechtsanwalt für Einwanderungsrecht in Madrid: Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigungen für Expatriates — mit Büro im Stadtzentrum

Rechtsanwalt für Einwanderungsrecht in Madrid für Expatriates und internationale Fachkräfte: NIE, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen, hoch qualifizierte Arbeitnehmer, Digitalnomadenvisum, Familienzusammenführung. Büro in Castelló 36, Madrid.

Mit unserem Einwanderungsrechtsanwalt in Madrid sprechen

Das Problem

Madrid ist Spaniens wichtigstes Finanz-, Rechts- und Unternehmenszentrum und eines der aktivsten Ziele für die Verlagerung internationaler Führungskräfte in Europa. Die Subdelegación del Gobierno in Madrid, die UGE-CE (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos) und die Konsulate der Herkunftsländer bearbeiten enorme Fallmengen. Ein Dokumentationsfehler, eine versäumte Frist oder eine falsche Genehmigungskategorie kann monatelange Verzögerungen, Bußgelder oder die Unmöglichkeit bedeuten, in Spanien legal zu arbeiten. Die meisten allgemeinen Berater in Madrid kennen die UGE-CE-Verfahren für hochqualifizierte Arbeitnehmer oder die Kombination Digitalnomadenvisum + Beckham-Gesetz nicht ausreichend.

Unsere Lösung

BMC verfügt über ein Team von Einwanderungsrechtsspezialisten mit Büro in Madrid (Castelló 36, 1. OG, 28001), das den gesamten Prozess verwaltet: von der Planung vor der Umsiedlung bis zur Erteilung der endgültigen Genehmigung und der Verwaltung späterer Verlängerungen. Wir bearbeiten Fälle vor der Subdelegación del Gobierno in Madrid, der UGE-CE, dem Ministerium für Inklusion und der Sozialversicherung. Unser Team spricht Deutsch, Spanisch, Englisch und Französisch.

Vorgehen

Wie wir vorgehen

1

Erstanalyse und Regularisierungsfahrplan

Vor der Einleitung eines Verfahrens analysieren wir die vollständige Situation des Mandanten: Staatsangehörigkeit, aktuelle Beschäftigungssituation, Vertragsart, frühere Anwesenheit in Spanien, familiäre Bindungen und langfristige Ziele (vorübergehender Aufenthalt, langfristiger Aufenthalt, spanische Staatsangehörigkeit). Wir erstellen einen personalisierten Fahrplan, der die am besten geeignete Genehmigung und den geschätzten Lösungszeitraum vor der Subdelegación del Gobierno in Madrid oder der UGE-CE festlegt.

2

Vorbereitung der Akte und Dokumentation

Wir bereiten die vollständige Akte mit allen erforderlichen Unterlagen vor: Apostillen, beglaubigte Übersetzungen wo nötig, Führungszeugnisse, Einkommensnachweise, Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag, und alle spezifischen Unterlagen für die jeweilige Genehmigungsart. Wir überprüfen die Akte vor der Einreichung, um Nachforderungsschreiben zu vermeiden, die die Fristen verlängern.

3

Einreichung bei der zuständigen Behörde

In Madrid bearbeitet die Subdelegación del Gobierno (calle Silva 26) die meisten Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen. Für Führungskräfte und hochqualifizierte Arbeitnehmer in großen Unternehmen kann die Einreichung bei der UGE-CE (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos) kürzere Fristen bieten. Wir reichen den Antrag ein, verwalten die gesamte Kommunikation mit der Behörde und verfolgen den Fall bis zur Entscheidung.

4

Begleitung beim Termin und TIE-Abholung

Für Mandanten, die es wünschen, verwalten wir den Termin an der Polizeidienststelle in Madrid für die Ausstellung der Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE), bereiten den Mandanten auf den Termin vor und begleiten ihn wenn sinnvoll. Wir überprüfen alle Unterlagen vor dem Termin, um Probleme zu vermeiden.

5

Verlängerungen und proaktives Follow-up

Die meisten Erstgenehmigungen sind befristet. BMC überwacht proaktiv die Ablaufdaten (90 Tage vor Ablauf) und verwaltet die aufeinanderfolgenden Verlängerungen bis zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis (5 Jahre ununterbrochenen legalen Aufenthalts) oder der spanischen Staatsangehörigkeit.

48h
Garantierte Antwort auf dringende Unternehmensanfragen
4 Sprachen
Deutsch, Spanisch, Englisch und Französisch
Castelló 36
Büro im Herzen Madrids (Barrio de Salamanca)
+10 Jahre
Erfahrung in Einwanderungsrecht für Führungskräfte und entsandte Arbeitnehmer

Ich wurde von Frankfurt nach Madrid als Regionaldirektor für ein deutsches Industrieunternehmen versetzt. BMC koordinierte mit unserem HR-Verantwortlichen, beantragte meine Arbeitsgenehmigung als Führungskraft über die UGE-CE und hatte mich innerhalb von drei Monaten mit meiner TIE. Beim Termin an der Comisaría de Hortaleza war alles beim ersten Versuch in Ordnung.

Klaus Weber Regionaldirektor, Deutsches Industrieunternehmen, Madrid

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Wir antworten innerhalb von 4 Geschäftsstunden · 910 917 811

Rechtsanwalt für Einwanderungsrecht in Madrid: rechtliche Begleitung für Expatriates in Spaniens Hauptstadt

Madrid ist das wichtigste Finanz-, Rechts- und Unternehmenszentrum Spaniens und eines der dynamischsten Ziele für die Verlagerung internationaler Führungskräfte in Europa. Jedes Jahr müssen Tausende von internationalen Managern, hochqualifizierten Fachkräften, digitalen Nomaden und deren Familien ihren Aufenthaltsstatus in Spanien regulieren, um in der Hauptstadt legal zu leben und zu arbeiten.

Das Einwanderungssystem in Madrid ist nach Antragsvolumen das komplexeste des Landes. Die Subdelegación del Gobierno in Madrid bearbeitet jährlich zehntausende von Anträgen, und die Lösungsfristen können sich auf mehrere Monate erstrecken, wenn die Akte von Anfang an nicht korrekt vorbereitet wird. Für Führungskräfte und hochqualifizierte Arbeitnehmer bietet die UGE-CE einen schnelleren Kanal — aber die Navigation durch ihre Verfahren erfordert spezialisiertes Wissen.

BMC verfügt über ein Team von Einwanderungsrechtsspezialisten mit Büro in Madrid (Castelló 36, 1. OG, 28001 — Barrio de Salamanca), verfügbar in vier Sprachen und mit nachgewiesener Erfahrung im gesamten Spektrum der Genehmigungen für internationale Fachleute.

Wichtigste Einwanderungsdienstleistungen in unserem Madrider Büro

NIE und erste Behördengänge bei der Ankunft in Madrid

Das NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist der erste unerlässliche Schritt für jeden Ausländer, der in Spanien wirtschaftliche, steuerliche oder berufliche Tätigkeiten ausüben muss. In Madrid wird das NIE an Polizeidienststellen mit Einwanderungszuständigkeit (Moratalaz, Hortaleza, Vallecas, Carabanchel) oder für EU-Bürger in den Ausländerbüros ausgestellt. BMC verwaltet NIE-Anträge und die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Madrid — Voraussetzung für viele spätere Verfahren.

Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für Führungskräfte und hochqualifizierte Arbeitnehmer

Madrid ist das Epizentrum des internationalen Führungskräfte-Talentmarkts in Spanien. Die spanischen Niederlassungen von Investmentbanken, globalen Unternehmensberatungen, internationalen Anwaltskanzleien und Technologiemultis stellen regelmäßig hochrangige Führungskräfte und Fachleute aus Nicht-EU-Ländern ein.

Für diese Profile wird die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung als Unternehmensführungskraft oder als hochqualifizierter Arbeitnehmer über die UGE-CE bearbeitet, die diese Anträge in 20 bis 45 Arbeitstagen löst.

Digitalnomadenvisum in Madrid

Seit dem Inkrafttreten des Startup-Gesetzes 2022 ermöglicht das Digitalnomadenvisum Nicht-EU-Bürgern, legal in Spanien zu leben, während sie remote für außerhalb Spaniens ansässige Unternehmen arbeiten. Madrid ist eines der Hauptziele für dieses Visum, insbesondere für Fachleute der Technologie-, Finanz- und Kreativbranche aus Deutschland, dem Vereinigten Königreich, den USA und den nordischen Ländern.

Wichtigste Anforderungen für das Digitalnomadenvisum:

  • Nachweis eines Einkommens von mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns (etwa 2.760 €/Monat im Jahr 2026)
  • Arbeitsvertrag oder Geschäftsbeziehung mit einem außerhalb Spaniens ansässigen Unternehmen
  • Keine spanische Steueransässigkeit in den letzten 5 Jahren
  • Private Krankenversicherung, die den gesamten Aufenthalt in Spanien abdeckt
  • Sauberes Führungszeugnis

Nicht-lukratives Visum (NLV) in Madrid

Das nicht-lukrative Visum ist die Genehmigung der Wahl für Nicht-EU-Bürger mit ausreichenden finanziellen Mitteln, die in Spanien ohne Erwerbstätigkeit residieren möchten. Besonders beliebt bei Frührentnern, Kapitalrentnern und vermögenden Privatpersonen, die Madrid für sein Kulturangebot und seine Lebensqualität wählen.

Familienzusammenführung in Madrid

Die Familienzusammenführung ermöglicht dem Inhaber einer Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung, seinen Ehepartner oder Partner, Kinder unter 18 Jahren und unter bestimmten Bedingungen unterhaltspflichtige Eltern nach Madrid zu holen. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für Familienzusammenführung in Madrid beträgt 2 bis 4 Monate.

Die UGE-CE in Madrid: der Schnellkanal für die Unternehmenseinwanderung

Die UGE-CE (Gran Vía de Hortaleza 14, 28043 Madrid) ist die Spezialeinheit für Führungskräfte, Forscher und hochqualifizierte Fachleute. Ihre Vorteile gegenüber der Standardbearbeitung sind beträchtlich: 20-45 Arbeitstage Bearbeitungszeit, Spezialisierung auf Führungskräfteprofile, Online-Kanal für die meisten Verfahren.

Für die Nutzung des UGE-CE-Kanals muss das Unternehmen zunächst bei der Einheit registriert sein. BMC verwaltet diese Vorregistrierung und die anschließenden Führungskräfteanträge.

Typische Einwanderungsfälle in unserem Madrider Büro

Entsandte Führungskraft eines deutschen Konzerns

Ein DAX-Konzern entsendet seinen Regionaldirektor nach Madrid für die Leitung der spanischen Niederlassung. BMC beantragt die Führungskräfte-Arbeitsgenehmigung bei der UGE-CE, koordiniert mit der HR-Abteilung des Konzerns in Deutschland und dem künftigen Mitarbeiter beim Deutschen Konsulat für das Langzeitvisum. Gesamtdauer bis zur TIE: ca. 3-4 Monate ab Prozessbeginn.

Digitaler Nomade aus der Technologiebranche

Ein Softwareentwickler aus München arbeitet remote für ein Berliner Scale-up und möchte seinen Wohnsitz nach Madrid verlegen. BMC beantragt das Digitalnomadenvisum beim Spanischen Konsulat in München, verwaltet nach der Ankunft den Residenzprozess in Madrid und koordiniert die Einreichung des Modells 149 für das Beckham-Gesetz innerhalb der 6-Monats-Frist.

Finanzfachkraft aus London

Ein Investment-Banker wechselt als Managing Director zur spanischen Niederlassung einer internationalen Bank in Madrid. BMC verwaltet die Führungskräfte-Arbeitsgenehmigung bei der UGE-CE, koordiniert die Wegzugssteuer-Analyse mit einem Londoner Berater und beantragt das Beckham-Gesetz für die Optimierung der Besteuerung während der 6-jährigen Periode.

Nicht-lukratives Visum für vermögende Familie

Eine lateinamerikanische Familie mit hohem Vermögen möchte sich dauerhaft in Madrid niederlassen und eine NLV erhalten. BMC verwaltet den Nachweis der wirtschaftlichen Mittel, die Apostille der Dokumente aus dem Herkunftsland und den Konsularantrag der NLV für alle Familienmitglieder.

Warum BMC für Einwanderungsrecht in Madrid wählen

  • Physisches Büro in Madrid (Castelló 36): für Mandanten, die persönliche Betreuung bevorzugen oder Dokumente benötigen
  • Mehrsprachiges Team: Betreuung auf Deutsch, Spanisch, Englisch und Französisch — ohne Zwischenvermittler oder Übersetzer
  • Steuerliche Integration: dasselbe Team verwaltet Einwanderung und Steuerrecht (Beckham-Gesetz, IRPF, Planung)
  • UGE-CE-Erfahrung: wir kennen die Anforderungen und Verfahren der Einheit für Führungskräfte in der Tiefe
  • Keine Überraschungen: festes Budget vor Beginn des Verfahrens, keine zusätzlichen Kosten für Standardprobleme
  • Proaktive Überwachung: automatische Verlängerungsbenachrichtigungen — eine Genehmigung läuft nie ohne Vorwarnung ab
  • Koordination mit deutschen Steuerberatern: besonders bei der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, dem DBA Deutschland-Spanien und der optimalen Umzugszeitplanung

Häufig gestellte Fragen zur Einwanderung in Madrid (weitere Details)

Wie ist die Blue Card EU für hochqualifizierte Arbeitnehmer in Madrid?

Die Europäische Blaue Karte (Blue Card EU) ist eine besondere Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für hochqualifizierte Nicht-EU-Arbeitnehmer mit einem überdurchschnittlichen Gehalt. In Spanien wird sie über die UGE-CE in Madrid beantragt und setzt voraus, dass das Jahresgehalt mindestens 1,5-fach des nationalen Durchschnittsgehalts beträgt (ca. 45.000 € brutto im Jahr 2026 als Richtwert). Die Blue Card bietet mehrere Vorteile gegenüber der regulären Arbeitsgenehmigung: einfacherer EU-Mobilitätsanspruch nach 18 Monaten und schnellerer Weg zur langfristigen Aufenthaltserlaubnis. BMC bewertet von Fall zu Fall, ob die Blue Card oder eine reguläre Führungskräfte-Arbeitsgenehmigung die geeignetere Option für das Profil des Mandanten ist.

Gibt es eine Aufenthaltsgenehmigung für Investoren in Madrid?

Die sogenannte “Goldene Visa”-Route — Aufenthaltsgenehmigung für Investoren, die 500.000 Euro in spanische Immobilien oder andere qualifizierende Vermögenswerte investieren — wurde im April 2025 für neue Immobilieninvestitionen abgeschafft. Die Investoren-Aufenthaltserlaubnis ist weiterhin für Investitionen in spanische Staatsanleihen (2 Mio. €), Investmentfonds in Spanien (1 Mio. €) oder Anteile an spanischen Unternehmen (1 Mio. €) verfügbar. Für Mandanten, die diese Route in Betracht ziehen, berät BMC sowohl zur Struktur der Investition als auch zum Einwanderungsprozess.

Einwanderung und Beckham-Gesetz: der integrierte Madrider Prozess von BMC

Einer der Hauptvorteile von BMC in Madrid ist die Fähigkeit, Einwanderung (Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung oder Digitalnomadenvisum) und Beckham-Gesetz-Antrag (Modell 149, Artikel 93 LIRPF) als einheitlichen, koordinierten Prozess zu verwalten. Der Antrag auf das Beckham-Gesetz muss innerhalb von 6 Monaten nach der Sozialversicherungsanmeldung eingereicht werden — dasselbe Ereignis, das den Beginn der Gültigkeitsdauer der Arbeitsgenehmigung auslöst.

BMC eliminiert das Risiko, eine der beiden Fristen zu verpassen, indem beide Prozesse parallel vom ersten Tag an verwaltet werden.

Typische Fehler bei Einwanderungsanträgen in Madrid

Fehler 1: Falsches Einwanderungsamt wählen

Madrid hat mehrere Einwanderungsbehörden mit unterschiedlichen Zuständigkeiten: die Subdelegación del Gobierno (allgemeine Fälle), die UGE-CE (Führungskräfte und hochqualifizierte Arbeitnehmer), das Ausländerbüro (EU-Registrierungen) und das Außenministerium (bestimmte Visa-Kategorien). Die Einreichung beim falschen Amt führt zu automatischen Verzögerungen. BMC identifiziert die zuständige Behörde vor jeder Einreichung.

Fehler 2: Die Beckham-Gesetz-Frist verpassen

Das 6-Monats-Fenster für das Modell 149 (Beckham-Gesetz) läuft ab der Sozialversicherungsanmeldung — demselben Datum wie der Beginn der Arbeitsgenehmigung. Fachleute, die Einwanderung und Steuer getrennt ohne Koordination verwalten, verpassen diese Frist regelmäßig. BMC eliminiert dieses Risiko durch parallele Verwaltung beider Prozesse.

Fehler 3: Falsche oder abgelaufene Apostillen

Die Subdelegación del Gobierno Madrid verlangt Apostillen, die höchstens 3 Monate vor dem Antragsdatum ausgestellt wurden, aus Ländern, die dem Haager Übereinkommen angehören, und die auf Originaldokumenten (nicht Kopien) angebracht sind. BMC prüft jede Apostille vor der Einreichung.

Fehler 4: Unzureichende Einkommensnachweise

Sowohl das Digitalnomadenvisum als auch das nicht-lukrative Visum erfordern den Nachweis des Einkommens in einem Format, das die spanischen Konsulate als ausreichend anerkennen. Kontoauszüge allein ohne identifizierte Einkommensquelle genügen nicht. BMC bereitet das Einkommensdokumentationspaket für den Standard der jeweiligen Konsulate vor.

Vorankünftsberatung für Madrid: Was Sie vor der Einreise vorbereiten sollten

BMC bietet Vorankunftsberatungen (per Videokonferenz oder persönlich in unserem Madrider Büro) für internationale Fachleute an, die ihren Umzug nach Madrid planen. In einer Sitzung decken wir ab:

  • Die am besten geeignete Genehmigungskategorie für das Profil
  • Zeitplan und voraussichtliche Kosten
  • Beckham-Gesetz-Berechtigung und geschätzte Steuerersparnis
  • Dokumente, die im Herkunftsland vor Prozessbeginn vorzubereiten sind
  • Koordination zwischen Einwanderungs- und Steuerfristen (einschließlich § 6 AStG für Deutsche)

Die Vorankunftssitzung kann aus jedem Land gebucht werden und ist der kosteneffizienteste erste Schritt für Führungskräfte und Fachleute, die einen Madrider Umzug planen.

BMC Madrider Büro

BMC — Blue Mountain Asesores Castelló 36, 1. Obergeschoss 28001 Madrid (Barrio de Salamanca)

Beratungsgespräche auf Deutsch, Spanisch, Englisch und Französisch. Videoberatung für Mandanten verfügbar, die sich noch in der Umsiedlungsplanung nach Madrid befinden und noch nicht in Spanien sind.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die UGE-CE (Unidad de Grandes Empresas y Colectivos Estratégicos) ist die Spezialeinheit des spanischen Ministeriums für Inklusion, die Einwanderungsgenehmigungen für Unternehmensführungskräfte, Forscher und hochqualifizierte Fachkräfte in großen Unternehmen bearbeitet. Im Gegensatz zur allgemeinen Subdelegación del Gobierno in Madrid (calle Silva 26), die allgemeine Einwanderungsfälle bearbeitet, konzentriert sich die UGE-CE ausschließlich auf hochrangige Unternehmensprofile und löst Anträge in der Regel innerhalb von 20 bis 45 Arbeitstagen — deutlich schneller als die Standardbearbeitung. Um den UGE-CE-Kanal zu nutzen, muss das beschäftigende Unternehmen zunächst bei der Einheit registriert sein. BMC verwaltet sowohl die Unternehmensregistrierung als auch die nachfolgenden Führungskräfteanträge.
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Genehmigungsart und Behörde. Als Referenz für 2026: Arbeitsgenehmigung für Führungskräfte und hochqualifizierte Arbeitnehmer (UGE-CE) — 20 bis 45 Arbeitstage; Standardarbeitsgenehmigung für Angestellte (Subdelegación Madrid) — 1 bis 3 Monate; Digitalnomadenvisum (Konsulat im Herkunftsland + Bearbeitung in Spanien) — insgesamt 2 bis 4 Monate; nicht-lukratives Visum (NLV, Konsulat) — 1 bis 3 Monate nach dem Konsulatsgespräch; Familienzusammenführung — 2 bis 4 Monate. Die Bearbeitungszeiten in Madrid sind aufgrund des hohen Antragsvolumens generell länger als in kleineren spanischen Städten.
Als Nicht-EU-Bürger, der remote für ein außerhalb Spaniens ansässiges Unternehmen arbeitet, können Sie das Digitalnomadenvisum beantragen (Ley 14/2013, geändert durch das Startup-Gesetz 2022), das einen legalen Aufenthalt in Spanien für bis zu 5 Jahre ermöglicht (1 Jahr anfänglich + 2 Verlängerungen von 2 Jahren). Das Visum wird beim Spanischen Generalkonsulat in Ihrem Herkunftsland beantragt und erfordert unter anderem den Nachweis von Einkünften von mindestens 200 % des spanischen Mindestlohns (etwa 2.760 €/Monat im Jahr 2026). Einmal in Madrid mit diesem Visum können Sie auch das Beckham-Gesetz beantragen, um einen pauschalen Einkommensteuersatz von 24 % statt des progressiven IRPF-Tarifs zu zahlen.
Ja. Arbeitsgenehmigungen für Führungskräfte und hochqualifizierte Arbeitnehmer können vom spanischen Arbeitgeberunternehmen direkt bei der UGE-CE oder der Subdelegación del Gobierno in Madrid beantragt werden, ohne dass der Arbeitnehmer während des Verfahrens in Spanien anwesend sein muss. Der zukünftige Arbeitnehmer kann sich während der spanischen Bearbeitung in seinem Herkunftsland aufhalten und nach Erteilung der Genehmigung das Langzeitvisum beim Spanischen Konsulat beantragen. BMC verwaltet diesen vollständigen Prozess in Koordination mit dem Unternehmen und dem zukünftigen Mitarbeiter.
In Madrid sind mehrere Behörden für Einwanderungsfragen zuständig: die Subdelegación del Gobierno en Madrid (calle Silva 26, 28013) für allgemeine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen; das Ausländerbüro (Oficina de Extranjería) von Madrid für EU-Bürgerregistrierung und einige Aufenthaltsanträge; die UGE-CE (Gran Vía de Hortaleza 14, 28043) für Führungskräfte, Forscher und hochqualifizierte Arbeitnehmer; und die Polizeidienststellen mit Einwanderungszuständigkeit in Madrid (Hortaleza, Moratalaz, Vallecas, Carabanchel) für die TIE-Ausgabe. BMC stellt Anträge bei der für jedes Profil zuständigen Behörde.
Dieser integrierte Ansatz ist einer der wichtigsten Vorteile von BMC in Madrid. Der Beckham-Gesetz-Antrag (Modell 149) muss innerhalb von 6 Monaten nach der Sozialversicherungsanmeldung eingereicht werden — dasselbe Ereignis, das den Beginn der Gültigkeitsdauer der Arbeitsgenehmigung auslöst. Viele Fachleute, die Einwanderung bei einem Berater und Steuern bei einem anderen — ohne Koordination — verwalten, verpassen das Beckham-Fenster. BMC eliminiert dieses Risiko, indem beide Verfahren vom ersten Tag an parallel verwaltet werden. Dies ist besonders relevant für Führungskräfte mit komplexer variabler Vergütung (Bonus, Aktienoptionen, Carried Interest).
Die allgemeine Regelung für die spanische Staatsangehörigkeit durch Ansässigkeit beträgt 10 Jahre kontinuierlichen legalen Aufenthalts. Deutlich kürzere Fristen gelten in vielen Fällen: 2 Jahre für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas und Portugals; 1 Jahr für in Spanien Geborene, unter spanischer elterlicher Sorge Stehende, mindestens 1 Jahr mit einem Spanier Verheiratete und anerkannte Flüchtlinge. BMC analysiert jede individuelle Akte, um den anwendbaren Weg zu ermitteln.

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