Beckham-Gesetz in Madrid: 24 % IRPF und Vermögensteuer 0 % in der spanischen Hauptstadt
Madrid zieht deutsche Führungskräfte, Banker, Unternehmer und internationale Fachkräfte an, die das Beckham-Gesetz in einem professionellen Umfeld ersten Ranges nutzen möchten. Viele kennen den 24-%-Pauschalsteuersatz, wissen aber nicht, dass die Comunidad de Madrid — wie Andalusien — die Vermögensteuer zu 100 % befreit. Gleichzeitig fehlt oft die Kenntnis über die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, den ITSGF ab 3 Mio. Euro Nettovermögen in Spanien, und die korrekte Anwendung des DBA Deutschland-Spanien vom 3. Februar 2011 auf Detachments und Fernarbeitsverhältnisse.
Daten in der EU · DSGVO · Unverbindlich
Spezialisierte Beratung und persönlicher Service
Bei BMC beraten wir deutsche Führungskräfte, Unternehmer und internationale Fachkräfte, die sich in Madrid im Rahmen des Beckham-Gesetzes niederlassen — mit besonderer Expertise bei komplexen Strukturen (Holding-Gesellschaften, wesentliche Beteiligungen, Detachments von Großkonzernen) und der Koordination mit deutschen Steuerplichten.
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Das Beckham-Gesetz gilt in Madrid mit 24 % IRPF-Pauschalsatz und die Comunidad de Madrid befreit die Vermögensteuer zu 100 %.
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Der ITSGF greift ab 3 Mio. Euro Nettovermögen in Spanien — unabhängig von der Madrider Vermögensteuerbefreiung.
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Das DBA Deutschland-Spanien vom 3. Februar 2011 (Art. 15) regelt die Gehälterbesteuerung für Detachments und Fernarbeiter in Madrid.
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§ 6 AStG (Wegzugsbesteuerung) ist bei wesentlichen Beteiligungen vor dem Umzug nach Madrid zu analysieren — Stundung für EU-Umzüge möglich.
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Das Problem
Madrid zieht deutsche Führungskräfte, Banker, Unternehmer und internationale Fachkräfte an, die das Beckham-Gesetz in einem professionellen Umfeld ersten Ranges nutzen möchten. Viele kennen den 24-%-Pauschalsteuersatz, wissen aber nicht, dass die Comunidad de Madrid — wie Andalusien — die Vermögensteuer zu 100 % befreit. Gleichzeitig fehlt oft die Kenntnis über die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, den ITSGF ab 3 Mio. Euro Nettovermögen in Spanien, und die korrekte Anwendung des DBA Deutschland-Spanien vom 3. Februar 2011 auf Detachments und Fernarbeitsverhältnisse.
Unsere Lösung
Bei BMC beraten wir deutsche Führungskräfte, Unternehmer und internationale Fachkräfte, die sich in Madrid im Rahmen des Beckham-Gesetzes niederlassen — mit besonderer Expertise bei komplexen Strukturen (Holding-Gesellschaften, wesentliche Beteiligungen, Detachments von Großkonzernen) und der Koordination mit deutschen Steuerplichten.
Wie wir vorgehen
Förderfähigkeitsprüfung und Steuergesamtanalyse Comunidad de Madrid
Wir analysieren die Beckham-Gesetz-Berechtigung (Art. 93 Ley 35/2006, reformiert durch das Start-up-Gesetz 2022) und berechnen die Gesamtsteuerbelastung in Madrid: IRPF Beckham 24 % + Vermögensteuer Comunidad de Madrid (100 % befreit) + ITSGF wenn Nettovermögen in Spanien > 3 Mio. Euro. Für komplexe Strukturen (Holding, wesentliche Beteiligungen) erstellen wir eine umfassende Steueranalyse vor dem Umzug.
Koordination der deutschen Wegzugsbesteuerung und DBA-Anwendung
Vor dem Umzug nach Madrid koordinieren wir mit deutschen Steuerberatern: § 6 AStG-Analyse bei wesentlichen Beteiligungen, Antrag auf Ratenzahlung nach § 6 Abs. 4 AStG n.F. (7 zinsfreie Jahresraten, seit ATADUmsG 2022), Anwendung des DBA Deutschland-Spanien vom 3. Februar 2011 (Art. 15 Löhne bei Detachments, Art. 13 Veräußerungsgewinne, Art. 4 Ansässigkeit Tie-Breaker), und Optimierung des Umzugszeitplans.
Antragstellung bei der AEAT in Madrid (Modell 149)
Wir bereiten den Antrag auf das Sonderregime in Madrid innerhalb von sechs Monaten nach der Sozialversicherungsanmeldung vor und reichen ihn ein. Bei Detachments durch multinationale Konzerne koordinieren wir mit der HR-Abteilung des Arbeitgebers und dem für Madrid zuständigen Finanzamt.
Jährliche Verwaltung (Modell 151) und ITSGF-Planung für hohe Patrimonien
Während der bis zu fünf Gültigkeitsjahre des Regimes in Madrid reichen wir Ihre Jahreserklärung Modell 151 ein und beraten zu ITSGF-Strukturierungsmöglichkeiten für Patrimonien, die sich der 3-Mio.-Euro-Schwelle in Spanien nähern — insbesondere bei Immobilienerwerb in Madrid oder Beteiligungen an spanischen Unternehmen.
Als CEO einer deutschen Tochtergesellschaft in Madrid hatte ich eine komplexe Situation: wesentliche GmbH-Beteiligung in Deutschland, Detachment durch einen DAX-Konzern, und ein Nettovermögen, das sich der ITSGF-Grenze nähert. BMC hat mit meinem Münchner Berater zusammengearbeitet und alle Aspekte koordiniert. Ich hätte das nicht ohne spezialisierte Beratung geschafft.
Beckham-Gesetz in Madrid: das Sondersteuerregime im europäischen Wirtschaftszentrum
Madrid ist die erste Adresse für internationale Führungskräfte, Finanzfachleute und Unternehmer, die das Beckham-Gesetz in einem Großstadtumfeld der Extraklasse nutzen möchten. Die spanische Hauptstadt kombiniert den steuerlichen Vorteil des Sonderregimes für Expatriates mit einer 100-%-Vermögensteuerbefreiung der Comunidad de Madrid — und bietet gleichzeitig Zugang zum führenden Wirtschafts- und Finanzökosystem Spaniens.
BMC begleitet deutsche Führungskräfte, Banker, Unternehmensinhaber und Fachkräfte bei der Nutzung des Beckham-Gesetzes in Madrid — mit besonderer Expertise bei der Koordination mit deutschen Steuerplichten, der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG und dem DBA Deutschland-Spanien.
Madrid: 24 % IRPF und 0 % Vermögensteuer — das doppelte Privileg
Unter Art. 93 der Ley 35/2006 (IRPF) gilt in Madrid für Beckham-Gesetz-Begünstigte ein Pauschalsteuersatz von 24 % auf Einkünfte aus spanischen Quellen bis 600.000 Euro — statt des allgemeinen progressiven IRPF-Tarifs, der in der Comunidad de Madrid bis zu 45 % reicht (der vergleichsweise niedrige regionale Tarif Madrids). Ausländische Einkommensquellen (Dividenden aus deutschen Gesellschaften, deutsche Mieterträge) fließen nicht in die spanische Steuerbemessungsgrundlage ein.
Hinzu kommt: Die Comunidad de Madrid gewährt eine 100-%-Befreiung auf die Vermögensteuer (IP) — identisch wie Andalusien. Für Beckham-Gesetz-Begünstigte, die nur auf ihr in Spanien belegenes Vermögen der IP unterliegen, bedeutet das null Euro Vermögensteuer auf Immobilien und andere Anlagen in Spanien bis zur 3-Mio.-Euro-Schwelle des ITSGF.
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: der kritische Punkt vor dem Umzug nach Madrid
Die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG ist für deutsche Staatsangehörige mit wesentlichen Beteiligungen der steuerrechtlich bedeutsamste Aspekt vor dem Umzug nach Madrid. § 6 AStG erfasst wesentliche Beteiligungen (mehr als 1 % in den letzten fünf Jahren) an Kapitalgesellschaften und besteuert beim Wegzug die stillen Reserven als fiktiven Veräußerungsgewinn.
Ratenzahlungsmöglichkeit: Seit der Reform durch das ATADUmsG (1. Januar 2022) ist eine zeitlich unbegrenzte zinslose Stundung nicht mehr möglich. Stattdessen besteht auf Antrag die Möglichkeit, die Steuer in sieben gleichen, zinsfreien Jahresraten zu zahlen (§ 6 Abs. 4 AStG n.F.), in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Jährliche Meldepflichten bestehen weiter (§ 6 Abs. 7 AStG n.F.). Der Antrag muss beim zuständigen deutschen Finanzamt gestellt werden, bevor der Wegzug vollzogen ist.
Das DBA Deutschland-Spanien und Detachments nach Madrid
Das DBA Deutschland-Spanien vom 3. Februar 2011 ist das zentrale Instrument für deutsche Expatriates unter dem Beckham-Gesetz in Madrid:
- Art. 15 (Löhne und Gehälter): Wird die Arbeit physisch in Madrid ausgeübt, hat Spanien das vorrangige Besteuerungsrecht. Unter dem Beckham-Gesetz zu 24 % besteuert. Bei partieller Tätigkeit in Deutschland (Dienstreisen, Meetings) ist eine Aufteilung nach Arbeitstagen vorzunehmen.
- Art. 4 (Ansässigkeit): Bestimmt den steuerlichen Ansässigkeitsstaat bei Konflikten (Tie-Breaker). Wichtig, wenn Deutschland die spanische Ansässigkeit nicht vollständig anerkennt.
- Art. 13 (Veräußerungsgewinne): Relevant für die Behandlung von Gewinnen aus dem Verkauf von GmbH-Anteilen während der Madrid-Periode.
Madrid als Hub für Beckham-Gesetz-Begünstigte
Madrid bietet deutschen Fachkräften einen einzigartigen Kontext für das Beckham-Gesetz:
- Multination Headquarters: Viele deutsche und internationale Konzerne haben ihre iberische Zentrale in Madrid — Detachments nach Madrid sind daher besonders häufig und gut etabliert.
- Finanzplatz: Die Madrider Börse (Bolsa de Madrid) und der Finanzsektor bieten Positionen für Finanzprofis, die häufig das Beckham-Gesetz-Profil “Detachierter Arbeitnehmer” erfüllen.
- Start-up-Ökosystem: Europas wachsendstes Start-up-Zentrum mit Risikokapital und Acceleratoren — attraktiv für Gründer unter dem Beckham-Profil “Unternehmer”.
- Internationale Schulen: Exzellentes Angebot internationaler Schulen (Deutsche Schule Madrid, britische, amerikanische) für Familien mit Kindern.
BMC unterhält ein Büro in Madrid. Besuchen Sie unsere Madrid-Niederlassung für lokale Betreuung.
Was als Nächstes kommt
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Arbeitsvertrag für entsandte Arbeitnehmer
Prüfen und optimieren Sie Ihren Arbeitsvertrag vor der Einreise: Entsendungsklauseln, geldwerte Vorteile und Beckham-Schutz.
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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
Verwalten Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltsgenehmigung in Spanien koordiniert mit dem Sondersteuerregime.
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RSUs und Aktienoptionen: Besteuerung
Versteuern Sie Aktienoptionen und Kapitalbeteiligungspläne korrekt als Entsandter unter dem Beckham-Gesetz.
Häufig gestellte Fragen
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