Wir schließen 2024 mit einer Steuerlandschaft, die sich weiterhin in nachhaltigem Tempo entwickelt. Das Jahr 2025 verspricht ein Jahr der Konsolidierung bereits in Gang gesetzter Reformen zu werden — globale Mindeststeuer, neue Informationsmeldepflichten, Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung — und der Entstehung von Änderungen, die das Steuerumfeld in 2026 und darüber hinaus neu gestalten werden. Für Finanz- und Steuerdirektoren ist die Antizipation dieser Agenda der Unterschied zwischen geordneter, gut verwalteter Compliance und kostspieliger Last-Minute-Anpassung.
Pflicht zur B2B-E-Rechnungsstellung: Die große operative Herausforderung 2025
Wenn es eine einzige Maßnahme gibt, die die Steuer- und operative Agenda für die meisten Unternehmen 2025 bestimmen wird, dann ist es die Verallgemeinerung der Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen. Die Durchführungsverordnung des Crea-y-Crece-Gesetzes legt den endgültigen Zeitplan fest, und 2025 wird das Jahr sein, in dem sich die Verpflichtung auf die breitere Unternehmensgemeinschaft ausdehnt.
Unternehmen, die noch nicht mit der Anpassung ihrer ERP- oder Verwaltungssysteme begonnen haben, müssen berücksichtigen, dass der Prozess Folgendes umfasst: Auswahl eines technischen Formats (FacturaE oder ein anderes anerkanntes strukturiertes Format), Integration mit der AEAT-Plattform, mögliche Beauftragung eines Trusted Service Provider (TSP) und Schulung von Rechnungs- und Buchhaltungsteams. Für eine korrekte Implementierung sind mindestens drei bis sechs Monate erforderlich.
Einkommensteuerreformen: Was die Regierung angekündigt hat
Die Regierung hat mehrere IRPF-Änderungen in ihre Agenda 2025 aufgenommen, die darauf abzielen, die Steuerlast für mittlere und niedrigere Einkommensbezieher zu verringern. Die diskutiertesten Maßnahmen sind:
- Anhebung der Einreichungsschwelle: Die obligatorische Einreichungsschwelle soll von den derzeitigen 22.000 € (ein Arbeitgeber) auf rund 22.500–23.000 € angehoben werden.
- Neue Stufe für Besserverdiener: Eine neue IRPF-Stufe für Einkommen über 300.000 € mit einem Grenzsteuersatz von 50 % wird debattiert.
- Reduzierter Kapitaleinkommenssatz für Kleinsparer: Die Anhebung der bestehenden 1.500-€-Dividendenbefreiungsschwelle und die Anwendung reduzierter Sätze auf die unteren Sparbemessungsgrundlagenstufen wird ebenfalls untersucht.
Körperschaftsteuer: Kontrollen und neue Abzüge am Horizont
Die AEAT hat eine spezifische Durchsetzungskampagne für 2025 angekündigt, die sich auf die korrekte Anwendung des F&E&I-Abzugs, das Kleinunternehmensregime (ERD) und die Nutzung regionaler Körperschaftsteuerrabatte konzentriert. Unternehmen, die diese Vergünstigungen anwenden, müssen sicherstellen, dass sie ausreichende technische und wirtschaftliche Dokumentation halten.
Parallel dazu werden neue Abzüge im Zusammenhang mit der digitalen und grünen Wende erwartet, die mit den Zielen des Wiederherstellungs-, Transformations- und Resilienzplans übereinstimmen.
Besteuerung der digitalen Wirtschaft: OECD und EU verschärfen den Kurs
Das OECD-Pillar-One-Projekt — das Besteuerungsrechte über die Gewinne großer digitaler Unternehmen auf die Marktländer, in denen sie tätig sind, umverteilt — schreitet weiterhin voran, wenn auch mit Verzögerungen. Für 2025 wird erwartet, dass das multilaterale Übereinkommen, das ihm Rechtskraft verleiht, in die letzte Phase der internationalen Verhandlungen eintritt.
Spanien behält seine Digitale-Dienste-Steuer (Impuesto sobre Determinados Servicios Digitales) bei einem Satz von 3 % auf Erlöse aus digitaler Werbung, Online-Vermittlung und Datenübertragung für Konzerne mit weltweitem Umsatz über 750 Millionen Euro und spanischem Umsatz über 3 Millionen Euro bei.
Die Intensivierung der Verrechnungspreiskontrollen
Die AEAT hat mitgeteilt, dass 2025 ein Jahr intensivierter Betriebsprüfungen bei Verrechnungspreisen sein wird, insbesondere für Konzerne mit Tochtergesellschaften in Niedrigsteuergebieten und bei immateriellen Vermögenswerten (Marken, Patente, Know-how). Die Pflichtdokumentation — Masterfile und Local File — muss vor Jahresschluss vorbereitet und aktuell sein.
Die internationale Investorenperspektive: Spanien bleibt attraktiv
Aus der Sicht des internationalen Investors bleibt Spanien ein attraktives Ziel für ausländische Direktinvestitionen. Die Artikel-21-LIS-Befreiung auf Dividenden und Kapitalgewinne, der Zugang zu Spaniens umfangreichem Doppelbesteuerungsabkommensnetz (über 100 in Kraft befindliche Verträge) und die spezifischen Vorteile des Startupgesetzes für neue Technologieunternehmen kombinieren sich zu einem auf europäischer Ebene wettbewerbsfähigen Umfeld.
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