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Steuerrecht Artikel

Regionale IRPF-Steuerabzüge 2025: Leitfaden nach Autonomer Gemeinschaft

Thema: regionale irpf steuerabzuege 2025

Regionale IRPF-Abzüge 2025: Beträge in Madrid, Katalonien, Andalusien und Sonderregimen. Werden nicht im Entwurf der AEAT angezeigt – so werden sie beantragt.

7 Min. Lesezeit

Regionale Steuerabzüge sind eines der am häufigsten übersehenen Elemente bei der spanischen Einkommensteuererklärung (IRPF). Im Gegensatz zu staatlichen Abzügen – die im Renta-WEB-Entwurf erscheinen, wenn der AEAT die Daten vorliegen –, werden regionale Abzüge nicht automatisch übernommen und müssen vom Steuerpflichtigen selbst identifiziert, berechnet und manuell eingetragen werden. Jede Autonome Gemeinschaft legt im Rahmen ihrer normativen Kompetenzen über den regionalen IRPF-Anteil eigene Abzüge fest, was ein Mosaik von Steuervorteilen ergibt, das mehrere hundert oder sogar tausend Euro Steuerersparnis bedeuten kann.

Was sind die regionalen IRPF-Steuerabzüge?

Die spanische Einkommensteuer (IRPF) ist ein zwischen Staat und Autonomen Gemeinschaften geteiltes Steuerrecht. Jede Gemeinschaft hat normative Kompetenzen über den regionalen Anteil, der etwa 50 % der Steuer ausmacht. In Ausübung dieser Kompetenzen können sie eigene Abzüge festlegen, die ausschließlich auf den regionalen IRPF-Anteil angewendet werden.

Diese Abzüge kommen zu den staatlichen Abzügen hinzu (Mutterschaftsabzug, Energieeffizienzabzug, Rentenplanabzüge usw.) und werden in den spezifischen Abschnitten der Steuererklärung für den regionalen Anteil eingetragen. Das Renta-WEB-Programm schließt sie in die für jede Gemeinschaft vorgesehenen Abschnitte ein, aber der Steuerpflichtige muss sie manuell aktivieren.

Das Nichterscheinen im AEAT-Entwurf liegt daran, dass die staatliche Steuerverwaltung keine direkten Informationen über die Erfüllung der spezifischen regionalen Anforderungen hat. Diese Informationen liegen bei den Autonomen Gemeinschaften selbst, die sie nicht systematisch an die AEAT übermitteln.

Regionale Steuerabzüge in der Autonomen Gemeinschaft Madrid

Madrid bietet einen umfangreichen Katalog regionaler Steuerabzüge, der die ohnehin niedrigen regionalen Steuersätze ergänzt:

Abzug für Geburt oder Adoption: 600 € für das erste Kind, 750 € für das zweite und 900 € für das dritte und weitere. Anwendbar im Steuerjahr der Geburt oder Adoption. Bei Behinderung des Kindes erhöhen sich die Beträge.

Abzug für Pflegefamilien: 600 € für jedes in Vollzeit- oder Dauerpflege aufgenommene Minderjährige, sofern der Minderjährige mehr als 183 Tage des Steuerjahres mit dem Steuerpflichtigen zusammengelebt hat.

Abzug für Bildungskosten: 15 % der Schulbildungskosten an privaten oder konfessionellen Privatschulen für Schüler in Früh-, Grund-, Sekundar-, Baccalauréat- oder Berufsbildung. Das Maximum beträgt 900 € pro Schüler. Zahlungsbelege müssen aufbewahrt werden.

Abzug für die Miete der Hauptwohnung: 30 % der für die Hauptwohnungsmiete gezahlten Beträge, maximal 1.000 € jährlich, für Steuerpflichtige unter 35 Jahren oder über 65 Jahren mit einem Jahreseinkommen unter 30.000 € (oder 36.000 € bei gemeinsamer Veranlagung).

Abzug für Investitionen in neue oder junge Unternehmen: 20 % der für die Zeichnung von Anteilen oder Beteiligungen an neuen oder jungen Unternehmen gezahlten Beträge, mit einer maximalen Basis von 20.000 € jährlich. Das Unternehmen muss die Anforderungen von Artikel 68.1 des IRPF-Gesetzes erfüllen.

Abzug für Spenden an Stiftungen: 15 % der Spenden an in Madrid ansässige Stiftungen, die nicht dem staatlichen Mäzenatentum unterliegen können.

Regionale Steuerabzüge in Katalonien

Die Katalanische Steuerbehörde (ATC) verwaltet den regionalen IRPF-Anteil der in Katalonien ansässigen Steuerpflichtigen. Die wichtigsten regionalen Abzüge für das Steuerjahr 2025 sind:

Abzug für die Miete der Hauptwohnung: 10 % der im Steuerjahr für die Hauptwohnungsmiete gezahlten Beträge, maximal 300 € jährlich (oder 600 € bei gemeinsamer Veranlagung). Steuerpflichtige unter 32 Jahren, über 65, mit anerkannter Behinderung von 65 % oder mehr oder in Pflegebedürftigkeit können bis zu 300 € abziehen, auch wenn der Prozentsatz unter 10 % liegt, sofern die Einkommensschwellen nicht überschritten werden.

Abzug für Spenden an Einrichtungen des dritten Sektors: 25 % der an Stiftungen, als gemeinnützig anerkannte Vereine und andere Einrichtungen, die sozialnützliche Aktivitäten in Katalonien fördern, gespendeten Beträge, mit einer maximalen Basis von 10 % der gesamten regionalen Steuerschuld.

Abzug für Rehabilitierungen der Hauptwohnung: 1,5 % der für Rehabilitierungsmaßnahmen der Hauptwohnung aufgewendeten Beträge, mit einer maximalen Basis von 9.040 €.

Abzug für Umweltschutz: 15 % der Investitionen in Erneuerbare-Energie-Anlagen in der Wohnung, mit einer maximalen Basis von 4.000 €.

Abzug für Geburt oder Adoption: 150 € für das erste Kind, 225 € für das zweite und 300 € für das dritte und weitere für Steuerpflichtige, die in Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern leben.

Regionale Steuerabzüge in Andalusien

Andalusien verfügt über regionale Steuerabzüge, die hauptsächlich auf Geburtenförderung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Wohnungserwerb ausgerichtet sind:

Abzug für internationale Adoption: 600 € für jedes im Steuerjahr durch internationale Adoption adoptierte Kind.

Abzug für Steuerpflichtige mit Behinderung: 100 € für Steuerpflichtige mit anerkannter Behinderung von 33 % oder mehr, sofern sie nicht Eigentümer von Vermögen sind, das der Vermögensteuer über dem Freibetrag unterliegt.

Abzug für Investitionen in neue Hauptwohnungen mit sozialem Wohnungsbau oder in Gemeinden mit Entvölkerungsrisiko: 2 % des für den Erwerb einer neuen Hauptwohnung mit sozialem Wohnungsbau oder einer neuen Wohnung in als entvölkerungsgefährdet eingestuften Gemeinden gezahlten Betrags.

Abzug für Kitakosten: 15 % der Kosten für Kinderkrippen und Bildungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren, maximal 500 € pro Kind. Anwendbar, wenn keiner der Elternteile den staatlichen Mutterschaftsabzug mit Kita-Anteil erhält.

Abzug für die Miete der Hauptwohnung aus beruflichen Gründen: 15 % der für die Hauptwohnungsmiete gezahlten Beträge, wenn der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz aus beruflichen Gründen verlegt hat, maximal 500 € jährlich.

Sonderregime: Baskenland

Die Einkommensteuer im Baskenland richtet sich nach dem Sonderrecht jedes der drei Historischen Territorien (Álava, Bizkaia und Gipuzkoa), genehmigt durch die jeweiligen Foralerlass-IRPF. Die Steuererklärungen werden bei den Foraldeputationen eingereicht, nicht bei der AEAT.

Die wesentlichen Unterschiede des Foralsteuerrechts gegenüber dem allgemeinen Regime sind:

Höhere persönliche und familiäre Freibeträge. Der persönliche Freibetrag im Foralsteuerrecht ist höher als im allgemeinen Regime. Die Freibeträge für Nachkommen sind großzügiger, mit erhöhten Beträgen für erste Kinder und Kinder mit Behinderung.

Abzug für Nachkommen: Die Foralerlasse sehen direkte Abzüge von der Steuerschuld für jedes Kind oder jeden Nachkommen vor, die die Steuerlast erheblich senken.

Abzug für die Miete der Hauptwohnung: In Bizkaia und Gipuzkoa gibt es einen Abzug von 20 % der für die Hauptwohnungsmiete gezahlten Beträge, mit maximalen Bemessungsgrundlagen, die in jedem Foralerlass festgelegt sind.

Abzug für F&E-Aktivitäten: Das Foralsteuerrecht hat spezifische F&E-Anreize mit eigenen Bedingungen, die vom allgemeinen Regime abweichen können.

Sonderregime: Navarra

Die Hacienda Foral de Navarra verwaltet eine eigene Einkommensteuer auf der Grundlage des Foralgesetzes 22/1998. Die relevantesten Besonderheiten für das Steuerjahr 2025 sind:

Eigener Tarif mit abweichenden Steuersätzen. Die IRPF-Staffel Navarras beginnt bei 13 % und kann bis zu 52 % für höchste Einkommen erreichen.

Persönliche und familiäre Freibeträge. Navarra wendet eigene, im Allgemeinen höhere persönliche und familiäre Freibeträge als das allgemeine Regime an.

Abzug für Miete der Hauptwohnung. Steuerpflichtige, die ihre Hauptwohnung mieten, haben Anrecht auf einen Abzug von 15 % der gezahlten Miete, innerhalb der foralgesetzlich festgelegten Grenzen.

Abzug für Spenden an navarresische Einrichtungen. Spenden an Stiftungen, gemeinnützige Vereine und andere Einrichtungen des dritten Sektors mit Tätigkeiten in Navarra können Abzüge im Foralanteil mit eigenen Prozentsätzen und Bedingungen generieren.

Wie man regionale Steuerabzüge in Renta WEB einträgt

So werden regionale Steuerabzüge in der IRPF-Steuererklärung eingetragen:

  1. In Renta WEB den Abschnitt der regionalen Steuerabzüge aufrufen, der sich im spezifischen Bereich für jede Gemeinschaft befindet (das Programm identifiziert ihn automatisch anhand des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen).
  2. Den Katalog der verfügbaren Abzüge für die eigene Gemeinschaft durchsehen und prüfen, welche die eigenen Anforderungen erfüllen.
  3. Den entsprechenden Betrag in jedes Feld eintragen und dabei die Höchstgrenzen und Anwendungsbedingungen einhalten.
  4. Die Belege für Ausgaben und Umstände, die zum Abzug berechtigen, aufbewahren: Kitarechnungen, Mietverträge, Geburts- oder Adoptionsurkunden, Kaufverträge für Wohnungen.

Die AEAT kann bei Prüfungshandlungen die Belege für die angewendeten regionalen Steuerabzüge anfordern. Kann die Erfüllung der Voraussetzungen nicht nachgewiesen werden, wird der Abzug mit entsprechenden Verzugszinsen nachversteuert.

Bei BMC überprüfen wir den Steuererklärungsentwurf, um anwendbare regionale Steuerabzüge zu identifizieren, die der Steuerpflichtige nicht aufgenommen hat – insbesondere in komplexeren Fällen: Wohnsitzwechsel zwischen Gemeinschaften, Jahre mit Geburten oder Adoptionen, Bildungskosten und Wohnungsmietverträge. Wenn Sie eine umfassende Prüfung Ihrer Steuererklärung wünschen, wenden Sie sich an unser Steuerplanungsteam.

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