Das spanische Golden Visa trat zwischen November 2024 und April 2025 in sein letztes Kapitel ein. Das Programm, das seit 2013 über 14.500 Nicht-EU-Staatsangehörigen und ihren Familien Aufenthalt durch Investition gewährt hatte, war Gegenstand eines beschleunigten Gesetzgebungsverfahrens, das in seiner endgültigen Abschaffung im Rahmen der Reform der Einwanderungsgesetzgebung kulminierte.
Hintergrund: Der langwierige Abschaffungsprozess
Das Golden-Visa-Programm wurde in Spanien durch Ley 14/2013 vom 27. September über die Unterstützung von Unternehmern und ihrer Internationalisierung eingeführt. Die Artikel 63 bis 67 dieses Gesetzes regelten Investorenaufenthaltsermächtigungen und legten vier anspruchsberechtigte Investitionsrouten fest: Erwerb von Immobilien im Wert von mindestens 500.000 € (frei von Lasten und Belastungen), Erwerb spanischer Staatsanleihen im Wert von mindestens 2 Millionen Euro, Erwerb von Anteilen oder Beteiligungen an spanischen Unternehmen im Wert von mindestens 1 Million Euro oder Bankeinlagen bei spanischen Finanzinstituten von mindestens 1 Million Euro.
Immobilieninvestitionen waren bei weitem die am häufigsten genutzte Route: Zwischen 2013 und 2024 wurden mehr als 90% der Golden Visas auf der Grundlage von Immobilienkäufen erteilt. Die wichtigsten Herkunftsländer der Begünstigten waren China, Russland, das Vereinigte Königreich (vor dem Brexit), die Ukraine und Venezuela.
Die Ankündigung im April 2024 und das Gesetzgebungsverfahren
Der Regierungspräsident kündigte am 8. April 2024 im Kontext der Wohnungszugangskrise die Absicht der Regierung an, das Immobilien-Golden-Visa abzuschaffen. Die Maßnahme wurde mit Verweis auf die Auswirkungen umfangreicher Immobilienkäufe ausländischer Investoren auf die Wohnmärkte in Spaniens wichtigsten Städten, insbesondere Madrid, Barcelona, Málaga, Valencia und den Balearen, begründet.
Das Gesetzgebungsverfahren endete mit der Verabschiedung von Ley Orgánica 1/2025, das die Abschaffung des Immobilieninvestorenaufenthaltsprogramms einschloss und das Programm insgesamt für neue Anträge schloss. Die Maßnahme trat mit dem 3. April 2025 in Kraft.
Situation bestehender Genehmigungsinhaber
Investoren, die ihr Golden Visa vor der Schließung erhalten haben, behalten erworbene Erneuerungsrechte nach dem zum Zeitpunkt der ersten Erteilung geltenden Rechtsrahmen. Der Golden-Visa-Aufenthalt wurde zunächst für zwei Jahre gewährt und ist für Fünfjahresperioden verlängerbar, sofern die anspruchsberechtigte Investition aufrechterhalten wird.
Die künftige Verlängerung — bei Ablauf des aktuell gültigen Zeitraums — erfordert jedoch die Analyse, ob der für diese Verlängerung anwendbare Rechtsrahmen das frühere oder das neue Regime ist. Auf Einwanderungsrecht spezialisierte Rechtsberater empfehlen, jeden Fall im Detail zu prüfen, insbesondere in Fällen, in denen der Inhaber noch keinen dauerhaften Aufenthalt oder die spanische Staatsangehörigkeit konsolidiert hat.
Auswirkungen auf den Luxusimmobilienmarkt
Die Schließung des Programms hat begrenzte, aber spürbare Auswirkungen auf das Segment der Immobilien über 500.000 € in Spaniens wichtigsten Städten gehabt. Internationale Investmentfonds und Family Offices haben ihre Aufmerksamkeit teilweise auf Portugal, Malta, die Vereinigten Arabischen Emirate und Griechenland umgelenkt, die ihre Investorenaufenthaltsprogramme beibehalten oder angepasst haben. Für den gewöhnlichen Wohnungsmarkt hat die Abschaffung des Golden Visa einen marginalen Effekt, da die Nachfrage in diesem Segment primär von inländischen Käufern und Nicht-EU-Ansässigen mit Arbeitserlaubnis kommt.
Was als Nächstes für Investoren kommt, die Spanien in Betracht ziehen
Die Abschaffung der Immobilienroute beseitigt nicht Spaniens Attraktivität als Ziel für vermögende Privatpersonen. Das nicht-lukrative Aufenthaltsvisum, das durch Ley 28/2022 eingeführte digitale Nomadenvisum, das Beckham-Gesetz-Pauschalsteuerregime (Artikel 93 LIRPF) und die verbleibenden Investitionsaufenthaltsrouten — Staatsanleihen (2 Millionen Euro), Anteile an spanischen Unternehmen (1 Million Euro) und Projekte von allgemeinem Interesse — bieten weiterhin strukturierte Wege zum spanischen Aufenthalt für diejenigen, die sorgfältig planen und kompetente Rechts- und Steuerberater einschalten.
Bei BMC steht Ihnen unser Rechtsteam zur Verfügung. Sehen Sie sich unsere Einwanderungs- und internationalen Wohnsitzdienstleistungen an.