Familienunternehmen machen in Spanien mehr als 85 % aller Unternehmen aus und generieren mehr als 60 % des privaten BIP. Dennoch sind die Kontinuitätsstatistiken entmutigend: Nur 30 % erreichen die zweite Generation, 13 % die dritte und weniger als 5 % die vierte.
Der Hauptfeind der Kontinuität von Familienunternehmen ist nicht Wettbewerb, Technologie oder der Wirtschaftszyklus. Es ist das Fehlen klarer Vereinbarungen darüber, wie Entscheidungen getroffen werden, wer in das Unternehmen eintreten kann, wie Gewinne verteilt werden und was passiert, wenn ein Familienmitglied austreten möchte oder wenn der Gründer nicht mehr da ist.
Das Familienprotokoll ist das Instrument, das darauf ausgelegt ist, diese Fragen zu beantworten, bevor sie Konflikte erzeugen.
Rechtsnatur: Welche Kraft hat das Protokoll?
Das Familienprotokoll ist kein einheitliches Rechtsinstrument. Es ist ein komplexes Dokument, das verschiedene Arten von Verpflichtungen mit unterschiedlicher Rechtswirkung kombinieren kann:
Moralische Verpflichtungen und Koexistenzverpflichtungen
Der größte Teil des Protokolls — Familienwerte, Grundsätze, die das Unternehmen leiten sollen, Verhaltensverpflichtungen — sind moralische Verpflichtungen ohne direkte Rechtswirkung.
Verpflichtungen mit Wirkung eines Gesellschaftervertrags
Protokollklauseln, die Aspekte wie Anteilsübertragungen, Vorkaufsrechte, Dividendenpolitik oder Austrittsmechanismen regeln, können als Gesellschaftervertrag zwischen den unterzeichnenden Gesellschaftern strukturiert werden.
In die Satzung aufgenommene Verpflichtungen
Protokollklauseln, die das gesellschaftliche Funktionieren betreffen, können in die Satzung aufgenommen werden. In diesem Fall sind sie gegenüber allen Gesellschaftern, gegenwärtigen und zukünftigen, sowie gegenüber Dritten durchsetzbar.
Verpflichtungen zur Nachfolgeplanung
Verpflichtungen bezüglich der testamentarischen oder erbschaftlichen Bestimmung von Anteilen sind rechtlich am heikelsten. In Spanien ist ein Testament frei widerruflich und die Pflichtteilsrechte der Pflichtteilsberechtigten schränken die Testierfreiheit ein.
RDL 171/2007: Eintragung des Protokolls beim Handelsregister
Royal Decree 171/2007 vom 9. Februar über die Publizität von Familienprotokollen schuf den Mechanismus zur Eintragung von Familienprotokollen beim Handelsregister in Spanien.
Was es erlaubt
RDL 171/2007 erlaubt die Eintragung der Existenz des Familienprotokolls beim Handelsregister ohne Offenlegung seines Inhalts. Die Eintragung hat zwei Wirkungen:
- Sicheres Datum: Das Protokoll hat ein Existenzdatum, das nicht angefochten werden kann.
- Publizität der Existenz: Jeder Dritte, der die Registrierungsseite des Unternehmens konsultiert, weiß, dass ein Protokoll existiert.
Anforderungen für die Eintragung
- Das Protokoll muss in einer öffentlichen Urkunde vor einem Notar formalisiert werden.
- Die Urkunde muss beim Handelsregister des eingetragenen Sitzes eingereicht werden.
- Wenn das Protokoll die Satzung ändert oder ergänzt, muss die Satzung ausdrücklich auf das Protokoll verweisen.
- Jede spätere Änderung des Protokolls muss ebenfalls eingetragen werden.
Typischer Inhalt eines Familienprotokolls
Block I: Identität der Unternehmerfamilie
Mission und Werte. Eine Beschreibung der Mission des Familienunternehmens, der Werte, die es leiten sollen, und des Bekenntnisses zur Kontinuität.
Geschichte und Vermächtnis. Eine Beschreibung der Geschichte des Unternehmens und seiner Gründer.
Block II: Familiäre Corporate Governance
Familienversammlung. Das Forum, das alle Familienmitglieder — Gesellschafter und Nicht-Gesellschafter, im Unternehmen tätige und nicht tätige — zusammenbringt.
Familienrat. Das Governance-Organ der Familie als solcher: verwaltet die Beziehungen zwischen der Familie und dem Unternehmen.
Verwaltungsrat. Die Zusammensetzung des Verwaltungsrats — wie viele Familienmitglieder, wie viele Unabhängige.
Kriterien für die Beschäftigung von Familienmitgliedern. Mindestqualifikations- oder Erfahrungsanforderungen, Vergütungspolitik, Leistungsbewertungsmechanismen.
Block III: Eigentümerschaft und Nachfolge
Dividendenpolitik. Mindestprozentsatz des Jahresüberschusses, der jährlich zu verteilen ist.
Anteilsübertragungen. Vorkaufsrechte, Beschränkungen bei Übertragungen an Personen außerhalb der Familie, Bewertungsmechanismen.
Austrittsmechanismen. Recht auf Verkauf an andere Gesellschafter zu Marktpreisen, periodische Liquiditätsklauseln.
Nachfolgeplanung. Grundsätze der Nachfolgeplanung: ob das Unternehmen gleichmäßig unter allen Kindern übertragen wird oder Vorrang für aktiv im Unternehmen Tätige besteht.
Prozess der Protokollausarbeitung
Phase 1: Diagnose und Bewusstseinsbildung. Der Prozess sollte mit einer Diagnose der aktuellen Situation der Familie und des Unternehmens beginnen.
Phase 2: Arbeitssitzungen mit der Familie. Die Ausarbeitung des Protokolls ist ein von einem externen Berater erleichterter Familienverhandlungsprozess.
Phase 3: Ausarbeitung und Überprüfung. Der Protokollentwurf muss von allen Familienmitgliedern vor der Genehmigung überprüft werden.
Phase 4: Formalisierung. Öffentliche Urkunde, Satzungsänderung, Unterzeichnung des Gesellschaftervertrags.
Verhältnis zum Gesellschaftervertrag
Das Familienprotokoll und der Gesellschaftervertrag sind komplementäre Dokumente mit einer klaren Hierarchie: Das Protokoll legt die Grundsätze und Werte fest; der Gesellschaftervertrag übersetzt sie in rechtlich durchsetzbare Regeln.
Fazit: Das Protokoll als Investition in Kontinuität
Die Ausarbeitung eines Familienprotokolls ist eine Investition in die Kontinuität des Unternehmens. Der Ausarbeitungsprozess — mit seinen Arbeitssitzungen, Debatten und Vereinbarungen — baut familiären Zusammenhalt auf, klärt Erwartungen und verhindert Konflikte.
Bei BMC begleiten wir Familienunternehmen bei der Gestaltung, Verhandlung und Formalisierung ihres Familienprotokolls, integriert mit Rechtsberatung und Erleichterung des Familienprozesses.