DAC8 in Kraft: Krypto-Meldepflichten
DAC8 gilt ab 1. Januar 2026: CASPs müssen ab Jahresbeginn DAC8-spezifische KYC-Daten erheben. Erster Jahresbericht (mit 2026er Daten) wird 2027 eingereicht. Börsen, Verwahrer und Stablecoin-Emittenten sind alle erfasst.