Wirtschaftsglossar
Öffentliches Auftragswesen in Spanien
Das öffentliche Auftragswesen in Spanien ist durch das Gesetz 9/2017 über Verträge des öffentlichen Sektors (LCSP) geregelt, das die EU-Richtlinien 2014/24 und 2014/25 umsetzt. Das LCSP regelt, wie öffentliche Einrichtungen Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen beschaffen, und legt verbindliche Verfahren, Transparenzpflichten und Ausschlusskriterien für Bieter fest. Ausländische Unternehmen können vorbehaltlich der EU- und WTO-Beschaffungsregeln an spanischen öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen.
RechtÜberblick über das spanische Vergaberecht
Das spanische öffentliche Auftragswesen wird durch das Gesetz 9/2017 vom 8. November über Verträge des öffentlichen Sektors (LCSP) geregelt, das am 9. März 2018 in Kraft getreten ist. Das LCSP setzt die EU-Vergaberichtlinien von 2014 um und gilt für alle öffentlichen Auftraggeber (sector público).
Das LCSP stellt eine bedeutende Weiterentwicklung des spanischen öffentlichen Auftragswesens dar und führt ein:
- Besseren Zugang für KMU
- Verbindliche soziale und ökologische Klauseln
- Verstärkte Transparenz- und Integritätsanforderungen
- Vereinfachte Verfahren für Aufträge unterhalb der Schwellenwerte
- Verpflichtende Nutzung des DEUC (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) und zentrale nationale Beschaffung
Anwendungsbereich: Wer unterliegt dem LCSP?
Das LCSP gilt für Aufträge, die vergeben werden von:
- Ministerien und Behörden der Zentralverwaltung
- Autonomen Gemeinschaften (comunidades autónomas)
- Kommunen (ayuntamientos, diputaciones)
- Öffentlichen Universitäten, Krankenhäusern und Forschungseinrichtungen
- Öffentlichen Körperschaften und Einrichtungen, die überwiegend öffentlich finanziert werden
- Privaten Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben im Auftrag wahrnehmen
Private Unternehmen, die rein auf eigene kommerzielle Initiative handeln (ohne öffentliche Finanzierung und ohne öffentliche Aufgaben), unterliegen dem LCSP für ihre eigene Beschaffung nicht.
Öffentliche Vertragstypen
| Vertragstyp | Gegenstand |
|---|---|
| Bauleistungsverträge (obras) | Bauleistungen, Infrastruktur, Renovierung |
| Lieferaufträge (suministros) | Kauf, Leasing oder Miete von Waren/Ausrüstung |
| Dienstleistungsaufträge (servicios) | Fachliche, technische, beratende, IT-Dienstleistungen |
| Gemischte Aufträge | Kombination aus zwei oder mehr Typen; der Hauptgegenstand bestimmt die Einordnung |
Vergabeverfahren
Offenes Verfahren (Procedimiento Abierto)
Das Standardverfahren für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Alle interessierten Marktteilnehmer können ein Angebot einreichen. Zwei Varianten:
- Standardoffenes Verfahren: Für komplexe Aufträge; Mindestabgabefrist 35 Tage.
- Vereinfachtes offenes Verfahren (abierto simplificado): Für Aufträge bis 2 Mio. EUR (Dienstleistungen/Lieferungen) mit standardisierten Spezifikationen — beschleunigte Fristen, mindestens 15 Tage.
Nicht offenes Verfahren (Procedimiento Restringido)
Der öffentliche Auftraggeber wählt auf der Grundlage von Eignungskriterien eine begrenzte Anzahl von Kandidaten vor (mindestens 5) und fordert dann nur diese auf, Angebote einzureichen.
Verhandlungsverfahren (Procedimiento Negociado)
Unter definierten Umständen zulässig (unterhalb der Schwellenwerte, außergewöhnliche Dringlichkeit, spezifische technische Anforderungen, geringe Beträge). Der Auftraggeber verhandelt mit ausgewählten Kandidaten. Unterliegt Missbrauchsprüfung; die Nutzung muss begründet werden.
Wettbewerblicher Dialog (Diálogo Competitivo)
Für besonders komplexe Aufträge, bei denen der Auftraggeber die technischen Spezifikationen nicht im Voraus festlegen kann (große IT-Systeme, komplexe ÖPP). Der Auftraggeber führt einen Dialog mit vorausgewählten Kandidaten, um die Lösung zu entwickeln, bevor Endangebote angefordert werden.
Innovationspartnerschaft (Asociación para la Innovación)
Ein neues Verfahren für den Fall, dass der Markt keine bestehende Lösung anbietet — der Auftraggeber kooperiert mit einem oder mehreren Marktteilnehmern, um eine innovative Lösung zu entwickeln und zu beschaffen.
Kleinstauftrag (Contrato Menor)
Für Aufträge unter 15.000 EUR (Lieferung/Dienstleistung) oder 40.000 EUR (Bauleistung), die direkt ohne Wettbewerb vergeben werden. Es gelten wesentliche Beschränkungen: Derselbe Lieferant darf pro Jahr nicht mehr als einen Kleinstauftrag für denselben Gegenstand von derselben Behörde erhalten; der Gesamtbetrag darf die Schwellenwerte nicht überschreiten.
Schwellenwerte (2024–2025)
EU-Beschaffungsschwellenwerte, die vollständige EU-konforme offene Verfahrensanforderungen auslösen:
| Vertragstyp | Zentralverwaltung | Andere Behörden |
|---|---|---|
| Bauleistungen | 5.382.000 EUR | 5.382.000 EUR |
| Dienstleistungen (Standard) | 140.000 EUR | 215.000 EUR |
| Dienstleistungen (sozial/pädagogisch) | 750.000 EUR | 750.000 EUR |
| Lieferungen | 140.000 EUR | 215.000 EUR |
Unterhalb dieser Schwellenwerte gelten vereinfachte nationale Verfahren.
Bieteranforderungen: Leistungsfähigkeit und Eignung
Allgemeine Anforderungen
Alle Bieter müssen:
- Rechtliche Handlungsfähigkeit haben (ordnungsgemäß gegründetes Unternehmen, das in Spanien handeln kann)
- Keinen Ausschlussgründen unterliegen (s. unten)
- Die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle und fachliche/berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen
Leistungsfähigkeitsnachweise
Der öffentliche Auftraggeber legt die erforderliche Leistungsfähigkeit für jeden Auftrag fest:
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: In der Regel nachgewiesen durch Umsatz (Mindestumsatz von 1×–3× des Auftragswerts), Jahresabschlüsse oder Versicherungsschutz.
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Einschlägige Erfahrung (vergleichbare frühere Aufträge, in der Regel mindestens 3 vergleichbare Referenzen der letzten 5 Jahre), Qualifikationen des Personals, technische Mittel.
Das DEUC (Documento Europeo Único de Contratación)
Für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte reichen Bieter das DEUC als vorläufige Eigenerklärung über die Erfüllung aller Voraussetzungen ein. Vollständige urkundliche Belege werden erst vom Gewinner beim Zuschlag verlangt, was den Verwaltungsaufwand reduziert.
Ausschlussgründe
Ein Unternehmen wird von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen, wenn:
- Strafrechtliche Verurteilungen wegen Korruption, Betrug, organisierter Kriminalität, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Kindesmissbrauch oder anderer bestimmter Straftaten (des Unternehmens oder seiner gesetzlichen Vertreter) vorliegen
- Insolvenzverfahren oder Zahlungseinstellung vorliegen
- Steuer- oder Sozialversicherungsschulden gegenüber dem spanischen Staat oberhalb des Schwellenwerts bestehen (Unbedenklichkeitsbescheinigungen erforderlich)
- Falsche Erklärungen im Vergabeverfahren abgegeben wurden
- Ein Interessenkonflikt vorliegt, der nicht behoben werden kann
- Ein schwerwiegender Verstoß gegen das Arbeitsrecht einschließlich der Gleichstellungsplanpflichten begangen wurde
- Eine Verurteilung wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens bei früheren öffentlichen Aufträgen vorliegt
Ein Unternehmen mit einem gültigen Straf-Compliance-Programm (compliance penal), das zur Beseitigung früherer Straftaten geführt hat, kann möglicherweise “Selbstbereinigung” nachweisen und den Ausschluss vermeiden.
Zuschlagskriterien
Aufträge müssen auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (mejor relación calidad-precio) vergeben werden. Die Zuschlagskriterien müssen in der Auftragsbekanntmachung aufgeführt sein und können nicht geändert werden:
- Preis/Kosten: Gewichtung je nach Auftrag; bei Dienstleistungen sind reine Preiskriterien begrenzt — Qualität muss mit mindestens 51 % gewichtet werden.
- Qualitätskriterien: Technische Qualität, Methodik, Lieferfristen, Erfahrung des Schlüsselpersonals.
- Soziale und ökologische Kriterien: Das LCSP schreibt für anwendbare Aufträge die Aufnahme sozialer Kriterien (Einstellung benachteiligter Gruppen, fairer Handel, Gleichstellungsbedingungen) und ökologischer Kriterien in die Zuschlagskriterien vor.
Anfechtung einer Zuschlagsentscheidung: Verwaltungsrechtlicher Überprüfungsweg
Bieter können eine Vergabeentscheidung über folgenden Weg anfechten:
Recurso Especial en Materia de Contratación (REMC)
Ein spezifisches, beschleunigtes Verwaltungsrechtsbehelfsverfahren vor dem Órgano Administrativo de Recursos Contractuales (OARC/TACRC) auf nationaler Ebene oder entsprechenden regionalen Stellen. Gilt für Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Muss innerhalb von 15 Werktagen nach Bekanntgabe der angefochtenen Entscheidung eingereicht werden. Die Prüfstelle kann das Verfahren aussetzen, die Entscheidung aufheben und eine Neubewertung oder Neuausschreibung anordnen.
Widerspruch
Für Aufträge unterhalb der REMC-Schwellenwerte: Standard-Widerspruch (recurso de alzada) und anschließendes verwaltungsgerichtliches Verfahren (recurso contencioso-administrativo) vor den Gerichten.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein ausländisches Unternehmen (außerhalb Spaniens) an spanischen öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen? Ja. EU-Unternehmen haben volle Rechte nach den EU-Vergaberichtlinien. Nicht-EU-Unternehmen aus WTO-GPA-Unterzeichnerstaaten (USA, UK, Japan usw.) haben ebenfalls Zugang zu Aufträgen oberhalb der Schwellenwerte. Nicht-EU-Unternehmen aus Nicht-GPA-Ländern haben eingeschränkten Zugang, sofern kein bilaterales Abkommen gilt.
Muss ein ausländisches Unternehmen eine spanische Zweigstelle oder Tochtergesellschaft haben, um Angebote einzureichen? Für die Angebotsphase ist keine formelle spanische Unternehmensform erforderlich. Für die Auftragsvergabe und -ausführung verlangen einige Behörden jedoch eine Steuer- und Rechtsadresse in Spanien sowie eine Eintragung im Registro Oficial de Licitadores y Empresas Clasificadas del Estado (ROLECE) für Aufträge, die eine Klassifizierung erfordern.
Was ist die empresa clasificada (Unternehmensklassifizierung)? Für spanische öffentliche Bauleistungsaufträge über 500.000 EUR und bestimmte Dienstleistungsaufträge müssen Unternehmen eine offizielle Klassifizierung (clasificación empresarial) von SEPE/staatlichem Klassifizierungsausschuss vorweisen, die ausreichende technische und finanzielle Kapazität nachweist. EU-Unternehmen können die gleichwertige Kapazität auf alternativem Weg nachweisen.
Was geschieht, wenn ein beauftragtes Unternehmen insolvent wird? Der öffentliche Auftraggeber kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. In der Regel werden Leistungsgarantien (garantías) verlangt (5 % des Auftragswerts für die meisten Aufträge), die verfallen, wenn der Auftragnehmer nicht leistet. Der Auftraggeber kann auch Ansprüche im Insolvenzverfahren geltend machen.
Wie werden Unterauftragsvergabepflichten gehandhabt? Das LCSP legt Transparenz- und Zahlungspflichten für Unterauftragsketten fest. Hauptauftragnehmer müssen Unterauftragnehmer innerhalb von 30 Tagen nach Leistungserbringung/Abnahme bezahlen. Unterauftragnehmer können den Auftraggeber benachrichtigen, wenn der Hauptauftragnehmer nicht zahlt, und der Auftraggeber kann entsprechende Zahlungen an den Hauptauftragnehmer einbehalten.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein ausländisches Unternehmen an spanischen öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen?
Was sind die EU-Beschaffungsschwellenwerte in Spanien für 2024–2025?
Was sind die Ausschlussgründe für spanische öffentliche Aufträge?
Wie fechte ich eine Zuschlagsentscheidung im spanischen öffentlichen Auftragswesen an?
Was ist das DEUC und wann ist es bei spanischen Ausschreibungen erforderlich?
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