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V4755-16 ·10. November 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Transitorische Bestimmung 25 der LIS nicht anwendbar, Art. 74.3 LIS jedoch bei Integrationen von Steuergruppen anwendbar

Es wurde angefragt, ob die 25. transitorische Bestimmung des Körperschaftsteuergesetzes (LIS) im Falle einer Umstrukturierung von Steuergruppen Anwendung findet. Die DGT stellt fest, dass diese Bestimmung aufgrund der neu eingetretenen Umstände nicht anwendbar ist, jedoch Artikel 74.3 LIS zur Wahrung der steuerlichen Neutralität bei der Integration von Gruppen Anwendung findet.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass neu entstehende Umstrukturierungen nicht unter die Übergangsregelung fallen, sich aber weiterhin an den allgemeinen Regeln zur steuerlichen Neutralität bei der Gruppenintegration orientieren müssen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-11-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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