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V4408-16 ·14. Oktober 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Abfindung aus Brasil unterliegt in Spanien der Welteinkommensbesteuerung

Ein in Spanien steueransässiger Bürger erkundigt sich, ob eine in Brasilien erhaltene Abfindung aus einem Arbeitsverhältnis steuerpflichtig ist. Die DGT stellt fest, dass aufgrund der Ausübung der Tätigkeit in Brasilien das Besteuerungsrecht zwischen beiden Ländern geteilt wird und der Ansässige das Einkommen in Spanien erklären muss.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des Welteinkommensprinzips für in Spanien ansässige Personen bei ausländischen Arbeitsentgelten und Abfindungen, wobei die Besteuerung gemäß den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen erfolgt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-10-14pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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