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V3250-15 ·23. Oktober 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Vermittlungsprovisionen aus Spanien unterliegen in Kolumbien keiner Quellensteuer, sofern kein Betriebsstätte vorliegt

Ein spanisches Unternehmen erbringt Vermittlungsdienstleistungen für eine kolumbianische Einheit von Spanien aus. Die DGT stellt fest, dass die Gewinne gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen nur in Spanien steuerpflichtig sind, da in Kolumbien keine Betriebsstätte besteht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die Dienstleistungen aus Spanien nach Kolumbien erbringen, können durch das Fehlen einer Betriebsstätte eine Quellensteuerbelastung in Kolumbien vermeiden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-10-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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