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V3066-16 ·1. Juli 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Redomicilierung ausländischer Gesellschaften löst keine Einkünfte oder Veräußerungsgewinne für Gesellschafter aus

Ein in Spanien ansässiger Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob die Verlegung des Sitzes und der Geschäftsleitung von drei ausländischen Gesellschaften nach Spanien mit anschließender Fusion mit einer spanischen Gesellschaft steuerpflichtige Tatbestände auslöst. Die DGT stellte klar, dass die Verlegung des steuerlichen Sitzes weder Körperschaftsteuer noch Nichtansässigensteuer auslöst und für den Gesellschafter keine Veräußerungsgewinne entstehen, sofern die Rechtspersönlichkeit erhalten bleibt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schafft Rechtssicherheit für grenzüberschreitende Umstrukturierungen, indem sie bestätigt, dass die bloße Verlegung des steuerlichen Sitzes ohne Änderung der Rechtspersönlichkeit keine unmittelbare Steuerpflicht für die Gesellschaft oder die Gesellschafter begründet.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-07-01pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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