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V2956-21 ·19. November 2021 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Steuerbefreiung bei Reinvestition in den Hauptwohnsitz für in Mexiko ansässige Verkäufer möglich

Ein in Mexiko steueransässiger Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er die Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf seiner ehemaligen Wohnung in Spanien von der Steuer befreien lassen kann, wenn er den Erlös in eine neue Wohnung in Mexiko reinvestiert. Die Generaldirektion für Steuerangelegenheiten (DGT) entschied, dass eine solche Befreiung nicht anwendbar ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Verkäufer mit steuerlichem Wohnsitz in Mexiko können die Steuerbefreiung für die Reinvestition in den Hauptwohnsitz bei Verkäufen von Immobilien in Spanien nicht in Anspruch nehmen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2021-11-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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