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V2842-20 ·22. September 2020 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Absorptionsfusion kann unter das Sonderregime fallen, wenn wirtschaftliche Gründe vorliegen

Die Anfragende möchte wissen, ob eine Absorptionsfusion zwischen zwei Gesellschaften derselben Gruppe unter das Sonderregime der Körperschaftssteuer fallen kann, wenn wirtschaftliche Gründe geltend gemacht werden. Die DGT stellt klar, dass das Regime anwendbar sein kann, sofern die Transaktion die handelsrechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt und die Gründe wirtschaftlicher Natur sind und nicht allein der Erlangung steuerlicher Vorteile dienen.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung ermöglicht es Unternehmensgruppen, Fusionen unter dem Sonderregime steuerlich zu behandeln, sofern die wirtschaftliche Rechtfertigung gegenüber der reinen Steuervermeidung überwiegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2020-09-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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