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V2694-14 ·9. Oktober 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Fusionsübernahme kann unter das Sonderregime der Körperschaftsteuer fallen, ist nicht umsatzsteuerpflichtig und befreit von Grunderwerbsteuer/Stempelsteuer

Ein beratendes Unternehmen beabsichtigt, ein anderes Unternehmen durch Fusion zu übernehmen, um das Handels- und Industrienetz zu bündeln. Die DGT prüft, ob die Transaktion die Voraussetzungen für das Sonderregime der Körperschaftsteuer, die Nichtunterwerfung unter die Umsatzsteuer sowie die Befreiung von der Grunderwerbsteuer (ITP) und der Stempelsteuer (AJD) erfüllt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerlichen Bedingungen für Unternehmensfusionen, insbesondere hinsichtlich der Anwendung von Sonderregimen und Steuerbefreiungen bei Umstrukturierungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-10-09pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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