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V2448-24 ·4. Dezember 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Spanische Sozialversicherungspension für US-Residenten: IRNR-Quellensteuer behält Spanien ein; keine Rückerstattung bei korrekter Steuer

Ein in den USA steueransässiger Empfänger einer spanischen Sozialversicherungspension erkundigt sich nach der Besteuerung und Rückerstattung der einbehaltenen IRNR-Steuer. Die DGT unterscheidet gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Spanien-USA zwei Szenarien: Handelt es sich um eine öffentliche Pension (Dienstleistungen für den spanischen Staat), hat Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht, es sei denn, der Empfänger ist US-Staatsbürger oder besitzt einen Einwanderungsstatus. Bei einer privaten Pension, die über die Sozialversicherung ausgezahlt wird, teilen sich beide Staaten die Besteuerungsrechte. In beiden Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung in Spanien, sofern die Quellensteuer korrekt berechnet wurde; bei einer Überzahlung kann das Formular 210 eingereicht werden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die steuerliche Behandlung hängt entscheidend von der Art der Pension (öffentlich vs. privat) und dem Status des Empfängers ab, was die Rückerstattungsmöglichkeiten bei IRNR-Quellensteuer einschränkt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-12-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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