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V2286-24 ·28. Oktober 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Spanischer Mitarbeiter einer ausländischen Botschaft in Madrid: Keine IRPF-Quellensteuer, aber jährliche Steuererklärungspflicht

Ein spanischer Staatsangehöriger, der bei einer ausländischen diplomatischen Mission in Madrid beschäftigt ist, erkundigt sich nach der Pflicht der Botschaft zur Einbehaltung der Einkommensteuer (IRPF) sowie der Notwendigkeit monatlicher Vorauszahlungen. Die DGT kommt zu dem Schluss, dass ausländische diplomatische Missionen in Spanien gemäß Art. 99.2 LIRPF in keinem Fall zur Quellensteuer oder zu Vorauszahlungen verpflichtet sind. Der Arbeitnehmer leistet somit keine monatlichen Vorauszahlungen, bleibt jedoch gemäß Art. 96 LIRPF zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet.

In 7 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Klarstellung der steuerlichen Pflichten für Personal ausländischer Diplomatenmissionen in Spanien, die eine steuerliche Ansässigkeit in Spanien besitzen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-10-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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