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V2178-24 ·11. Oktober 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kryptodienstleister ohne reale Tätigkeit 2023 nicht zur Einreichung der Formulare 172 und 173 verpflichtet

Ein beim Banco de España als Anbieter von virtuellen Währungsumtauschdiensten und Verwahrung von E-Wallets eingetragenes Unternehmen hat im Jahr 2023 keine Transaktionen durchgeführt und keine Bestände verwahrt. Die DGT entschied, dass die Meldepflicht aus der tatsächlichen Ausübung der Tätigkeit resultiert und nicht allein aus der Registereintragung. Ohne reale Geschäftstätigkeit im Jahr 2023 besteht somit keine Verpflichtung zur Einreichung der Formulare 172 und 173.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass die bloße Registrierung bei der Zentralbank keine automatische Meldepflicht auslöst, wenn keine wirtschaftliche Aktivität stattgefunden hat.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-10-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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