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V2172-16 ·19. Mai 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kein Verlustausgleich bei Immobilienverkäufen im IRNR (ohne Betriebsstätte) möglich

Ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob ein Kapitalverlust aus dem Verkauf einer Immobilie in Spanien mit einem Gewinn aus dem Verkauf eines Grundstücks in Spanien verrechnet werden kann. Die DGT stellt fest, dass eine solche Verrechnung nicht zulässig ist.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung schränkt die Möglichkeiten zur Steueroptimierung bei Immobilienverkäufen für Nichtansässige in Spanien ein, da Verluste aus einzelnen Veräußerungen nicht mit Gewinnen aus anderen Immobilienveräußerungen im Rahmen der Nichtansässigensteuer (IRNR) verrechnet werden können, sofern keine Betriebsstätte vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-05-19pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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