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V2049-16 ·12. Mai 2016 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Einkünfte aus Tätigkeiten in Indonesien unter bestimmten Voraussetzungen von der Einkommensteuer befreit

Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer erkundigt sich, ob Indonesien ein Steueroasenland ist und ob seine dortigen Dienstreisen eine Befreiung von der Besteuerung der Arbeitseinkünfte ermöglichen. Die DGT stellt klar, dass Indonesien keine Steueroase ist und dass unter Erfüllung der Anforderungen des LIRPF die Vergütungen für die Aufenthaltstage in diesem Land bis zu einem Betrag von 60.100 Euro pro Jahr steuerfrei sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die steuerliche Behandlung von Auslandseinsätzen und stellt klar, dass Indonesien nicht als Steueroase eingestuft wird, was die Anwendung der Steuerbefreiung für Arbeitnehmer erleichtert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2016-05-12pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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