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V1914-23 ·4. Juli 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Ausgleich negativer steuerlicher Bemessungsgrundlagen und Anwendung foraler Abzüge in einer Steuergruppe des Gemeinschaftsterritoriums möglich

Ein Unternehmen, das von der Besteuerung nach foraler Gesetzgebung (Bizkaia/Navarra) zur Gesetzgebung des Gemeinschaftsterritoriums gewechselt ist, fragte nach den anzuwendenden Regeln für negative steuerliche Bemessungsgrundlagen und ausstehende Abzüge. Die DGT stellt klar, dass die Bedingungen der ursprünglichen Rechtsvorschrift einzuhalten sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt sicher, dass der Wechsel des Besteuerungsregimes den steuerlichen Status der vorangegangenen Rechtsvorschriften nicht nachteilig beeinflusst, indem die Kontinuität der ursprünglichen Bedingungen gewahrt bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-07-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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