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V1711-24 ·11. Juli 2024 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Pflicht zur Einbehaltung von 15 % IRPF-Vorauszahlung bei Rechnungsbegleichung durch eine Kirchengemeinde

Eine katholische Kirchengemeinde (juristische Person mit Zertifikat als gemeinnützige Einrichtung) zahlt Rechnungen an einen Freiberufler und erkundigt sich nach der Pflicht zur Einbehaltung der Einkommensteuer (IRPF). Die DGT bestätigt, dass die Kirchengemeinde als gemäß Art. 76.1 RIRPF gelistete juristische Person zur Quellensteuer verpflichtet ist. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit unterliegen dem Steuerabzug (Art. 75.1.c RIRPF). Der allgemeine Steuersatz beträgt 15 %, bzw. 7 %, wenn der Freiberufler neu in der Tätigkeit ist (erste drei Jahre) und dies schriftlich mitteilt.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Kirchengemeinden müssen bei der Zahlung an Freiberufler die korrekte IRPF-Quellensteuer einbehalten und abführen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2024-07-11pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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