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V1358-19 ·10. Juni 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine Rückerstattung in Spanien für von der portugiesischen Steuerbehörde einbehaltene Quellensteuern möglich

Ein in Spanien ansässiger Arbeitnehmer erkundigt sich, ob er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung die Quellensteuern zurückfordern kann, die ein portugiesisches Unternehmen einbehält und die über den in Spanien anfallenden Betrag hinausgehen. Die DGT stellt klar, dass diese Abzüge als Vorauszahlungen auf die portugiesische Steuer und nicht auf die spanische Einkommensteuer (IRPF) zu leisten sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass ausländische Quellensteuern, die auf Basis der dortigen Steuergesetzgebung erhoben werden, nicht als anrechenbare Steuer auf die spanische Einkommensteuer gelten können, wenn sie nicht unter das Doppelbesteuerungsabkommen fallen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-06-10pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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