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V1194-14 ·29. April 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sonderregelung für Fusionen bei Vorliegen wirtschaftlich begründeter Gründe anwendbar

Ein Unternehmen erkundigte sich, ob eine Verschmelzung durch Übernahme einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft unter das Sonderregime des TRLIS fallen kann. Die DGT stellt klar, dass dieses Regime anwendbar ist, sofern die Transaktion die handelsrechtlichen Anforderungen erfüllt und auf wirtschaftlich validen Gründen beruht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt, dass die rein steuerliche Motivation nicht ausschließend wirkt, sofern die Fusion eine wirtschaftliche Substanz aufweist, was die Planung von Unternehmensumstrukturierungen unter dem Sonderregime erleichtert.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-04-29pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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