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V1167-19 ·28. Mai 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Veräußerungsgewinne aus Auslandsimmobilien sind in Spanien unter dem Sonderregime für entsandte Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig

Ein nach Spanien entsandter Arbeitnehmer aus Mexiko erkundigt sich, ob der Verkauf von Grundstücken in seinem Heimatland in Spanien steuerpflichtig ist. Die DGT stellt klar, dass unter dem Sonderregime gemäß Artikel 93 LIRPF nur Einkünfte steuerpflichtig sind, die in spanischem Hoheitsgebiet erzielt wurden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die Anwendung des Sonderregimes für entsandte Arbeitnehmer, wodurch die Steuerpflicht in Spanien auf inländische Einkünfte beschränkt bleibt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-05-28pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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