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V1162-22 ·26. Mai 2022 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Telearbeit aus Spanien unterliegt der spanischen Besteuerung; ausländische Sozialversicherungsbeiträge sind abzugsfähig

Eine in Spanien ansässige Arbeitnehmerin eines britischen Unternehmens erkundigt sich nach der Besteuerung ihrer Einkünfte aus Präsenzarbeit im Vereinigten Königreich sowie aus Telearbeit von Spanien aus. Die DGT stellt klar, dass Telearbeit von Spanien aus ausschließlich in Spanien steuerpflichtig ist und dass Beiträge zur britischen Sozialversicherung steuerlich abzugsfähig sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitender Telearbeit und bestätigt die Abzugsfähigkeit ausländischer Sozialversicherungsbeiträge zur Vermeidung einer Doppelbelastung.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2022-05-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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