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V1118-25 ·26. Juni 2025 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Keine Rückerstattung der Umsatzsteuer an das Finanzamt bei Forderungseinzug im Insolvenzverfahren ohne spezifische Beendigungsgründe

Eine Prozessbevollmächtigte erkundigte sich, ob nach dem vollständigen Einzug einer Forderung gegen ein insolventes Unternehmen, nachdem die Bemessungsgrundlage zuvor bereits gemindert worden war, eine Rückerstattung der Umsatzsteuer an das Finanzamt erfolgen muss. Die DGT stellt klar, dass weder eine nachträgliche Erhöhung der Bemessungsgrundlage noch eine Rückerstattung erforderlich sind, sofern die Beendigung des Insolvenzverfahrens nicht auf den gesetzlich vorgesehenen Gründen beruht.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass bei der Verwertung von Forderungen im Insolvenzverfahren keine nachträgliche Umsatzsteuerkorrektur nach oben erfolgt, wenn die Beendigung des Verfahrens nicht unter die spezifischen gesetzlichen Tatbestände fällt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2025-06-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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