Keine Rückerstattung der Umsatzsteuer an das Finanzamt bei Forderungseinzug im Insolvenzverfahren ohne spezifische Beendigungsgründe
Ficha tecnica
Resumen
Eine Prozessbevollmächtigte erkundigte sich, ob nach dem vollständigen Einzug einer Forderung gegen ein insolventes Unternehmen, nachdem die Bemessungsgrundlage zuvor bereits gemindert worden war, eine Rückerstattung der Umsatzsteuer an das Finanzamt erfolgen muss. Die DGT stellt klar, dass weder eine nachträgliche Erhöhung der Bemessungsgrundlage noch eine Rückerstattung erforderlich sind, sofern die Beendigung des Insolvenzverfahrens nicht auf den gesetzlich vorgesehenen Gründen beruht.
En 6 claves
A quien afecta
Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.
Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.
Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.
Como afecta a los implicados
Die Entscheidung stellt klar, dass bei der Verwertung von Forderungen im Insolvenzverfahren keine nachträgliche Umsatzsteuerkorrektur nach oben erfolgt, wenn die Beendigung des Verfahrens nicht unter die spezifischen gesetzlichen Tatbestände fällt.
Que hacer y antes de cuando
Sin accion inmediata para empresas o particulares: la obligacion recae en la Administracion o el efecto es informativo. Si quieres, te avisamos si esta norma cambia o entra en vigor.