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V1035-23 ·26. April 2023 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verkauf einer Immobilie in Mexiko durch in Spanien ansässige Person: Besteuerung in Spanien und Vermeidung der Doppelbesteuerung

Ein in Spanien steueransässiger Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf einer in Mexiko gelegenen Immobilie in Spanien zu versteuern ist. Die DGT stellt fest, dass das Einkommen in Spanien der Besteuerung unterliegt und eine Doppelbesteuerung durch den in der nationalen Gesetzgebung sowie im Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Abzug vermieden werden kann.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung bestätigt die spanische Steuerpflicht für weltweite Einkünfte von in Spanien ansässigen Personen und präzisiert die Anwendung von Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung bei Immobilienverkäufen im Ausland.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2023-04-26pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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