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V0886-15 ·23. März 2015 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Einkünfte von Venture-Capital-Gesellschaften gelten nicht als in Spanien erzielt, wenn der Empfänger ein Nichtansässiger ohne Betriebsstätte ist

Es wird geprüft, ob Einkünfte, die Gesellschafter einer Einkommenszuweisungsgesellschaft (CV) über einen spanischen Venture-Capital-Fonds erzielen, der Besteuerung unterliegen. Die DGT stellt fest, dass diese Einkünfte nicht als in spanischem Hoheitsgebiet erzielt gelten, sofern die Gesellschafter Nichtansässige ohne Betriebsstätte sind und nicht in Steueroasen ansässig sind.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Behandlung von Einkünften aus Venture-Capital-Strukturen für ausländische Investoren und verhindert eine Doppelbesteuerung durch die Einstufung der Einkunftsquelle.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2015-03-23pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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