Zum Inhalt springen
V0737-17 ·22. März 2017 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Einkünfte einer britischen Limited Liability Partnership mit Betriebsstätte in Spanien unterliegen dem IRPF-Quellensteuerabzug

Eine britische Limited Liability Partnership (LLP) erkundigt sich, ob ihre Einkünfte aus Dienstleistungen in Spanien dem IRPF-Quellensteuerregime unterliegen. Die DGT stellt fest, dass aufgrund der Einkunftszurechnung (atribución de rentas) und der Präsenz in Spanien die entsprechenden IRPF-Quellensteuerregeln Anwendung finden.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung stellt klar, dass britische LLPs, die in Spanien tätig sind, als steuerlich transparente Einheiten behandelt werden, deren Einkünfte der spanischen Einkommensteuer (IRPF) unterliegen, sofern eine Betriebsstätte vorliegt.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2017-03-22pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das fiscal-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem fiscal-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt