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V0632-19 ·25. März 2019 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
FISCAL

Keine allgemeine Pflicht zur Abgabe der jährlichen Meldung über Geschäfte mit Dritten für Steuerpflichtige nach der pauschalierten Schätzung und dem Äquivalenzzuschlag

Es wird angefragt, ob ein Händler, der in der Einkommensteuer (IRPF) nach der pauschalierten Schätzung (estimación objetiva) und in der Umsatzsteuer nach dem System des Äquivalenzzuschlags (recargo de equivalencia) steuerpflichtig ist, die jährliche Meldung über Geschäfte mit Dritten abgeben muss. Die DGT stellt klar, dass keine allgemeine Verpflichtung besteht, außer für jene Geschäftsvorgänge, für die eine Rechnung ausgestellt wird.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung präzisiert die Meldepflichten für Kleingewerbetreibende unter bestimmten Steuersystemen und reduziert den administrativen Aufwand, sofern keine Rechnungen erstellt werden.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2019-03-25pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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