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V0570-14 ·4. März 2014 ·consulta-vinculante Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Anwendung der IRNR-Quellensteuer auf spanische Beamte in Uruguay gemäß Doppelbesteuerungsabkommen

Ein in Uruguay ansässiger und dort tätiger Beamter der spanischen öffentlichen Verwaltung erkundigt sich, ob in Spanien Quellensteuern auf die nicht erwerbstätige Einkünfte (IRNR) anfallen. Die DGT stellt fest, dass Spanien gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Uruguay die ausschließliche Besteuerungsbefugnis für diese Einkünfte hat.

In 6 Punkten

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil expat.

Esta normativa no afecta directamente al perfil empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Wie es Betroffene betrifft

Die Entscheidung klärt die steuerliche Zuständigkeit für Beamte im Ausland und bestätigt die Vorrangstellung des Doppelbesteuerungsabkommens gegenüber nationalen IRNR-Regelungen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2014-03-04pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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