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BOE-A-2026-9959 ·8. Mai 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Sportliche Wohltätigkeitswetten: 3 Monate Übergangsfrist für die Aufteilung der Einnahmen oder Bußgelder bis 15.000 EUR

Das Königliche Dekret 369/2026 hebt die Verordnung vom 24. Juni 1998 sowie das Königliche Dekret 258/1998 über sportliche Wohltätigkeitswetten auf. Es legt eine neue Regelung zur Verteilung der Einnahmen aus der Glücksspielsteuer gemäß Art. 48.11 und der Zusatzbestimmung 3 des Gesetzes 13/2011 fest. Die Frist zur Anpassung der Verteilungsstruktur beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 4).

In 3 Punkten

  1. Hebt die Verordnung vom 24.06.1998 und das RD 258/1998 auf (art. 1)
  2. 3-monatige Frist zur Anpassung der Aufteilung (art. 4)
  3. Bußgelder von bis zu 15.000 EUR bei Nichteinhaltung (art. 5)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Gilt für dieses Profil

  • Organizaciones de apuestas deportivo-benéficas
  • Con participación en recaudación del impuesto

art. 1

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Die Betreiber von sportlichen Wohltätigkeitswetten müssen ihr System zur Verteilung der Steuererhebung innerhalb von drei Monaten aktualisieren (Art. 4). Es ist davon auszugehen, dass diese Änderung Organisationen wie den Spanischen Fußballverband oder Wettverbände direkt betrifft. Das Risiko bei Nichteinhaltung umfasst Bußgelder von bis zu 15.000 EUR bei Überschreitung der Frist (Art. 5).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Adaptar sistema de distribución de recaudación del impuesto art. 4 3 meses desde entrada en vigor
Cumplir con multas de hasta 15.000 EUR por incumplimiento art. 5

Zeitlinie

2026-05-08pubVeröffentlichung im BOE
2026-08-04vigorInkrafttreten (disposicion final segunda)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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