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BOE-A-2026-9504 ·1. Mai 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Handelsbetriebe: Anwendung des neuen Tarifvertrags ab dem 1. Januar 2026

Der Tarifvertrag der Unide-Gruppe tritt für Handelsbetriebe am 1. Januar 2026 in Kraft. Er gilt bis zum 31. Dezember 2028 und kann verlängert werden. Der Text basiert auf den Artikeln 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie auf dem Real Decreto 713/2010. Er bezieht sich auf den am 7. Juni 2022 veröffentlichten Tarifvertrag.

In 3 Punkten

  1. Gültigkeit ab dem 1. Januar 2026 (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  2. Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2028 (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)
  3. Verlängerbar (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Establecimientos comerciales
  • Con independencia del sector

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015

Wie es Betroffene betrifft

Handelsbetriebe müssen den neuen Tarifvertrag ab dem 1. Januar 2026 anwenden. Die Beschäftigten in diesen Betrieben unterliegen den im Tarifvertrag festgelegten neuen Arbeitsbedingungen. Die Arbeitsverwaltung registriert und veröffentlicht den Text als offizielle Referenz. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre und ist verlängerbar.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-05-01pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (art. 90.2 y 3 del texto refundido aprobado por Real Decreto Legislativo 2/2015, de 23 de octubre)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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