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BOE-A-2026-8872 ·23. April 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Kommunen und Autonome Gemeinschaften: 6 Monate Fristverlängerung für Zuschüsse oder Bußgelder bei Nichteinhaltung

Der Königliche Erlass 326/2026 ändert die in den Artikeln 78, 88 und 115 des RD 42/2022 festgelegten Fristen und verlängert diese um 6 Monate. Diese Änderung betrifft unmittelbar die Kommunen und Autonomen Gemeinschaften, die Zuschüsse für sozialen Wohnungsbau verwalten. Die Änderung erfolgt in Übereinstimmung mit den Artikeln 23 und 24 des Gesetzes 12/2023 vom 24. Mai.

In 2 Punkten

  1. Kommunen und Autonome Gemeinschaften müssen die Fristen für Zuschüsse um 6 Monate verlängern (arts. 78, 88, 115 del RD 42/2022)
  2. Die Änderung erfolgt gemäß den Artikeln 23 und 24 des Gesetzes 12/2023 (arts. 23 y 24 de la Ley 12/2023)

Wie es Betroffene betrifft

Kommunen und Autonome Gemeinschaften, die Zuschüsse für sozialen Wohnungsbau verwalten, müssen ihre Einreichungs- und Erfüllungsfristen um 6 Monate verlängern (Art. 78, 88, 115 des RD 42/2022). Dies verringert das Risiko von Verstößen durch vorzeitigen Ablauf. Verwaltungen, die innerhalb der neuen Frist nicht handeln, könnten mit Sanktionen wegen Verwaltungsfehlverhaltens belegt werden. Die Änderung betrifft weder Privatpersonen noch Privatunternehmen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Ampliar plazos de presentación y cumplimiento de subvenciones en 6 meses arts. 78, 88, 115 del RD 42/2022 6 meses desde entrada en vigor
Verificar cumplimiento de los plazos establecidos en la Ley 12/2023 arts. 23 y 24 de la Ley 12/2023

Zeitlinie

2026-04-23pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-23vigorInkrafttreten (disposiciones finales del Real Decreto 326/2026)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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