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BOE-A-2026-8072 ·11. April 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Unternehmen müssen Register zur sozialen Verantwortung innerhalb von 3 Monaten aktualisieren

Durch den Königlichen Erlass 301/2026 wird der RD 221/2008 durch neue zusätzliche und abschließende Bestimmungen zum Register der sozialen Verantwortung von Unternehmen geändert. Es wird eine Verpflichtung zur Aktualisierung des Registers festgelegt, die innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten zu erfüllen ist (Art. 2, zusätzliche Bestimmung 4, abschließende Bestimmung 3).

In 2 Punkten

  1. Unternehmen müssen ihr Register zur sozialen Verantwortung innerhalb von 3 Monaten aktualisieren (art. 2, disp. adicional 4)
  2. Die Verpflichtung gilt für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern (art. 2)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas con más de 10 trabajadores

art. 2

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 2

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern müssen ihr Register zur sozialen Verantwortung innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten aktualisieren. Die Frist hat direkte Auswirkungen auf die Einhaltung administrativer Vorschriften und kann bei Nichtbeachtung zu Sanktionen führen. Für die öffentliche Verwaltung ergeben sich keine Änderungen im Betriebsablauf, sie muss jedoch die neuen Informationen in ihren Registern verwalten.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar el registro de responsabilidad social dentro de 3 meses art. 2, disp. adicional 4 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-04-11pubVeröffentlichung im BOE
2026-05-11vigorInkrafttreten (final 3)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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