Der Königliche Erlass 269/2026 regelt die direkte Gewährung von Beihilfen für Forschungsprojekte, die in internationalen Chips JU-Ausschreibungen ausgewählt wurden. Die Förderung erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2023/1781 und Art. 22.2.c) des Gesetzes 38/2003. Die Frist für den Erhalt der Beihilfe beträgt 30 Tage ab Mitteilung der Auswahl; bei Nichteinhaltung erlischt der Anspruch auf die Förderung (Art. 4).
Gilt für dieses Profil
art. 1
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Gilt für dieses Profil
art. 1
Ausgewählte Unternehmen aus Chips JU-Ausschreibungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung handeln, um die Förderung zu erhalten, andernfalls verfällt der Anspruch (Art. 4). Europäische und spanische Behörden ändern weder die Höhe noch die Auswahlkriterien. Die Frist wird nicht durch Fälle höherer Gewalt verlängert (Art. 4).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Verificar recepción de notificación de selección y actuar en los 30 días siguientes | art. 4 | 30 días desde la notificación |
| Confirmar cumplimiento del régimen de selección conforme al reglamento (UE) 2023/1781 | art. 1 |
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