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BOE-A-2026-7447 ·2. April 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Chips JU-Internationale Ausschreibungen: 30-Tage-Frist für den Erhalt ausgewählter Fördermittel

Der Königliche Erlass 269/2026 regelt die direkte Gewährung von Beihilfen für Forschungsprojekte, die in internationalen Chips JU-Ausschreibungen ausgewählt wurden. Die Förderung erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2023/1781 und Art. 22.2.c) des Gesetzes 38/2003. Die Frist für den Erhalt der Beihilfe beträgt 30 Tage ab Mitteilung der Auswahl; bei Nichteinhaltung erlischt der Anspruch auf die Förderung (Art. 4).

In 2 Punkten

  1. Ausgewählte Unternehmen in Chips JU-Ausschreibungen: 30 Tage für den Erhalt der Förderung oder Verlust des Anspruchs (art. 4)
  2. Die Förderung erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2023/1781 und Art. 22.2.c) des Gesetzes 38/2003 (art. 1)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas participantes en convocatorias internacionales de Chips JU
  • Seleccionadas en el programa UNICO Chips JU -I+D

art. 1

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Gilt für dieses Profil

  • Empresas participantes en convocatorias internacionales de Chips JU
  • Seleccionadas en el programa UNICO Chips JU -I+D

art. 1

Wie es Betroffene betrifft

Ausgewählte Unternehmen aus Chips JU-Ausschreibungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung handeln, um die Förderung zu erhalten, andernfalls verfällt der Anspruch (Art. 4). Europäische und spanische Behörden ändern weder die Höhe noch die Auswahlkriterien. Die Frist wird nicht durch Fälle höherer Gewalt verlängert (Art. 4).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Verificar recepción de notificación de selección y actuar en los 30 días siguientes art. 4 30 días desde la notificación
Confirmar cumplimiento del régimen de selección conforme al reglamento (UE) 2023/1781 art. 1

Zeitlinie

2026-04-02pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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