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Durch den Königlichen Erlass 293/2026 wird Jara Casanova Castro wegen Nötigung und Straftaten gegen die Justiz begnadigt. Die Freiheitsstrafe wird unter der Auflage ausgesetzt, für vier Jahre ab der Veröffentlichung des Erlasses keine vorsätzlichen Straftaten zu begehen (Art. 1). Die Begnadigung erfolgt nach Beratung der Ministerratssitzung vom 31. März 2026 (Art. 2).
Gilt für dieses Profil
art. 1
Für die Verurteilte wird die Freiheitsstrafe unter der Bedingung ausgesetzt, vier Jahre lang keine vorsätzlichen Straftaten zu begehen. Es ergeben sich keine Auswirkungen für andere Personen oder Dritte. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses (Art. 1).
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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