Durch den Königlichen Erlass 291/2026 wird Frau Beatriz García Pérez wegen Nötigung und Straftaten gegen die Rechtspflege begnadigt. Die Freiheitsstrafe wird unter der Auflage ausgesetzt, innerhalb von vier Jahren ab Veröffentlichung des Erlasses keine vorsätzlichen Straftaten zu begehen (Art. 1). Die Begnadigung gilt ausschließlich für diese Person und hat keine Auswirkungen auf andere Beteiligte.
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Gilt für dieses Profil
art. 1
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Die Begnadigung betrifft einzig Frau Beatriz García Pérez, der die Vollstreckung der Freiheitsstrafe unter der Bedingung erlassen wird, vier Jahre lang keine vorsätzlichen Straftaten zu begehen (Art. 1). Sie hat keine Auswirkungen auf Unternehmen, Arbeitnehmer, Behörden oder andere Privatpersonen. Andere Personen sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.
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