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BOE-A-2026-7411 ·1. April 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Beatriz García Pérez: Vierjährige Sperrfrist für vorsätzliche Straftaten nach Begnadigung

Durch den Königlichen Erlass 291/2026 wird Frau Beatriz García Pérez wegen Nötigung und Straftaten gegen die Rechtspflege begnadigt. Die Freiheitsstrafe wird unter der Auflage ausgesetzt, innerhalb von vier Jahren ab Veröffentlichung des Erlasses keine vorsätzlichen Straftaten zu begehen (Art. 1). Die Begnadigung gilt ausschließlich für diese Person und hat keine Auswirkungen auf andere Beteiligte.

In 2 Punkten

  1. Begnadigung von Frau Beatriz García Pérez wegen Nötigung und Straftaten gegen die Rechtspflege (art. 1)
  2. Bedingung des Nichtbegehens vorsätzlicher Straftaten für 4 Jahre ab Veröffentlichung (art. 1)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Gilt für dieses Profil

  • Sólo aplica a doña Beatriz García Pérez

art. 1

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Die Begnadigung betrifft einzig Frau Beatriz García Pérez, der die Vollstreckung der Freiheitsstrafe unter der Bedingung erlassen wird, vier Jahre lang keine vorsätzlichen Straftaten zu begehen (Art. 1). Sie hat keine Auswirkungen auf Unternehmen, Arbeitnehmer, Behörden oder andere Privatpersonen. Andere Personen sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-04-01pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-01vigorInkrafttreten (art. 1)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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