Durch den Königlichen Erlass 240/2026 wird der RD 789/2022 geändert, um unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Einkommensteuer (IRPF) auf Erwerbseinkommen oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit einzuführen. Diese Befreiung gilt übergangsweise und wird in der Zusätzlichen Bestimmung 4 geregelt. Die Frist für die Anwendung beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 1, zus. Best. 4).
Gilt für dieses Profil
disp. ad. 4
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Für Empfänger des Garantuierten Mindesteinkommens (Ingreso Mínimo Vital) entsteht eine Befreiung von der Einkommensteuer auf Arbeitseinkommen oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, was die Steuerlast senkt und die soziale Inklusion fördert. Arbeitnehmer und Selbstständige, deren Einkommen innerhalb der festgelegten Grenzen liegt, können die Befreiung in Anspruch nehmen, ohne eine Erklärung abgeben zu müssen. Die Anwendungsfrist beträgt drei Monate ab Inkrafttreten (Art. 1, zus. Best. 4).
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Verificar si se cumple el criterio de beneficiario del Ingreso Mínimo Vital y tener rentas del trabajo o actividad económica por cuenta propia | disp. ad. 4 | 3 meses desde entrada en vigor |
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