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BOE-A-2026-5875 ·13. März 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Erzeugergemeinschaften: 3 Monate Frist zur Anpassung der Register für geografische Angaben oder Bußgelder bis 10.000 EUR

Das Königliche Erlass 189/2026 hebt mehrere frühere RD über geografische Angaben auf und ändert das Einschreibungs- und Vermarktungsregime. Es wird ein neues System der Verwaltungsregister mit Änderungen im Titel und in den Kernartikeln (Art. 1.c, 13, 16, Kapitel IV und V) eingeführt. Zudem wird Anhang IV hinzugefügt und Art. 7 des RD 1363/2011 (Art. 13) geändert.

In 3 Punkten

  1. Erzeugergemeinschaften müssen Verwaltungsregister aktualisieren (art. 13)
  2. Frühere RD wie 1335/2011 und 1254/1990 werden aufgehoben (art. 1.e)
  3. Anhang IV wird hinzugefügt und Art. 7 des RD 1363/2011 geändert (art. 1.c)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil startup.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil particular.

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Esta normativa no afecta directamente al perfil no residente.

Wie es Betroffene betrifft

Erzeugergemeinschaften müssen ihre Verwaltungsregister innerhalb von 3 Monaten aktualisieren (Art. 13). Durch die Änderung werden frühere Normen wie der RD 1335/2011 oder der RD 1254/1990 außer Kraft gesetzt. Es besteht das Risiko von Verstößen, falls die neue Struktur der Register und Anhänge nicht umgesetzt wird. Die Anpassungsfrist gilt für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehenden Register.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Actualizar registros administrativos de indicaciones geográficas según el nuevo sistema art. 13 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-03-13pubVeröffentlichung im BOE
2026-04-13vigorInkrafttreten (disposición final primera)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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