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BOE-A-2026-4517 ·27. Februar 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Unternehmen mit Gebühren für die Reservierung des Funkfrequenzbereichs müssen ihre jährliche Erklärung innerhalb von 3 Monaten aktualisieren

Der Königliche Erlass 140/2026 ändert die Artikel 2 und 3 des Königlichen Erlasses 1004/2010, um die jährliche Einreichung der Erklärung zur Gebühr für die Reservierung des Funkfrequenzbereichs vorzuschreiben. Die Verpflichtung gilt für alle Gebührenzahler und muss innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten erfüllt werden (Art. 2 und 3).

In 2 Punkten

  1. Jährliche Einreichung der Erklärung zur Funkfrequenz-Reservierungsgebühr erforderlich (art. 2)
  2. Frist von 3 Monaten für die Einreichung der Erklärung (art. 3)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Pagan la tasa sobre reserva del dominio público radioeléctrico

art. 2

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Gilt für dieses Profil

  • Pagan la tasa sobre reserva del dominio público radioeléctrico

art. 2

Wie es Betroffene betrifft

Unternehmen, die die Gebühr für die Reservierung des Funkfrequenzbereichs entrichten, müssen jährlich eine Konformitätserklärung vorlegen. Die Frist von drei Monaten stellt eine klare administrative Verpflichtung dar. Es gibt keine Änderungen bei der Höhe der Gebühr oder deren Berechnung. Die Telekommunikationsbehörden erfahren keine Änderungen in ihrer Steuerverwaltung.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar declaración anual de tasa sobre reserva del dominio público radioeléctrico art. 2 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-02-27pubVeröffentlichung im BOE
2026-03-28vigorInkrafttreten (disposicion final primera)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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