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BOE-A-2026-4354 ·25. Februar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Pharmaunternehmen: Neue Gehaltstabellen des Tarifvertrags ab 1. Januar 2026

Die Vereinbarung ändert die Gehaltstabellen des Tarifvertrags des Pharma-Verbandes für das Jahr 2025 mit Wirkung zum 1. Januar 2026. Dem am 10. März 2021 veröffentlichten Tarifvertrag werden die Artikel 47 Bis sowie die Anhänge 3 und 4 hinzugefügt. Die Änderung erfolgt gemäß den Artikeln 90.2 und 3 des RDL 2/2015 sowie des Königlichen Erlasses 713/2010.

In 3 Punkten

  1. Anwendung neuer Gehaltstabellen ab dem 1. Januar 2026 (art. 3)
  2. Hinzufügung des Artikels 47 Bis sowie der Anhänge 3 und 4 zum Tarifvertrag (art. 3)
  3. Änderung gemäß RDL 2/2015 und Königlichem Erlass 713/2010 (art. 90.2 y 3 del RDL 2/2015)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector farmacéutico
  • Con participación en el convenio de Federación Farmacéutica

art. 3

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

art. 3

Gilt für dieses Profil

  • Empresas del sector farmacéutico
  • Con empleados sujetos al convenio

art. 3

Wie es Betroffene betrifft

Pharmaunternehmen müssen ihre Löhne ab dem 1. Januar 2026 gemäß den neuen Gehaltstabellen des Tarifvertrags anpassen. Arbeitnehmer im Sektor erhalten eine Gehaltsanpassung entsprechend der neuen Tabellen. Die Arbeitsverwaltungen müssen ihre Gehaltsdatenbanken aktualisieren. Die Änderung betrifft unmittelbar die Arbeitnehmer sowie die dem Tarifvertrag unterstehenden Unternehmen.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Ajustar salarios a partir del 1 de enero de 2026 según las nuevas tablas salariales art. 3 2026-01-01

Zeitlinie

2026-02-25pubVeröffentlichung im BOE
2026-01-01vigorInkrafttreten (art. 3)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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