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BOE-A-2026-3595 ·16. Februar 2026 ·Resolución Mittlere Auswirkung
Steuerrecht

Verwaltungsdienstleister: Drei Monate Frist zur Umsetzung der neuen Änderung des Tarifvertrags

Die Vereinbarung ändert den IX. Bundestarifvertrag für Verwaltungsdienstleister (Gestorías Administrativas), veröffentlicht durch Beschluss vom 20. August 2024. Die Änderung erfolgt gemäß Art. 90.2 und 3 des Arbeitnehmerstatutgesetzes (Ley del Estatuto de los Trabajadores), in der Fassung des Königlichen Legislativdekrets 2/2015, sowie gemäß dem Königlichen Dekret 713/2010 vom 28. Mai. Die neue Fassung wird durch Beschluss vom 30. Januar 2026 registriert und veröffentlicht.

In 2 Punkten

  1. Anwendung der neuen Tarifvertragsvereinbarung in Verwaltungsdienstleistungsbetrieben (art. 90.2 y 3 LST)
  2. Dreimonatige Frist zur Umsetzung der Änderung (disposición final)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Empresas que pertenezcan al sector de gestorías administrativas

Resolución de 20 de agosto de 2024

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Wie es Betroffene betrifft

Verwaltungsdienstleister müssen ihre Arbeitsbedingungen an die neue Fassung des Tarifvertrags anpassen. Die Frist für die Umsetzung beträgt drei Monate ab der Veröffentlichung des Beschlusses. Die betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die neuen Regelungen zu Arbeitszeit, Vergütung und Arbeitsbedingungen prüfen. Konkrete Änderungen werden im Text nicht spezifiziert, es wird lediglich die Änderung des Tarifvertrags angeführt.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Revisar y aplicar el nuevo acuerdo del convenio colectivo en gestorías administrativas Resolución de 30 de enero de 2026 3 meses desde la publicación

Zeitlinie

2026-02-16pubVeröffentlichung im BOE
2026-02-16vigorInkrafttreten (Resolución de 30 de enero de 2026)
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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