Die Resolution vom 17. Oktober 2025 setzt die Zuweisung einer einheitlichen Registrierungsnummer für nicht-touristische Kurzzeitvermietungen aus, wenn die Gemeinschaftsordnung gegen die Verpflichtung zur ausschließlichen Nutzung als ständiger Wohnsitz gemäß dem Gesetz vom 15. Juli 1954 (Art. 1) verstößt. Der Rechtsbehelf wurde von der Gesellschaft „Atolón Capital Partners Socimi, SA“ im Namen eines Eigentümers eingelegt (Art. 2).
Gilt für dieses Profil
art. 1
Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.
Für Eigentümer von Wohnungen mit nicht-touristischer Nutzung führt eine Nichteinhaltung der Zweckbestimmung als ständiger Wohnsitz in der Gemeinschaftsordnung zur Aussetzung der Registrierungsnummer (Art. 1). Die Registrierungsbehörden müssen die Gemeinschaftsordnungen prüfen, bevor sie eine Zuweisung vornehmen. Eigentümer, die die Nutzungszweckbestimmung nicht erfüllen, können die Möglichkeit zur nicht-touristischen Kurzzeitvermietung verlieren, bis die Mängel behoben sind.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Revisar estatutos de propiedad horizontal para verificar cumplimiento de la finalidad de domicilio permanente | art. 1 |
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