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BOE-A-2026-2726 ·6. Februar 2026 ·Real Decreto Mittlere Auswirkung
Arbeitsrecht

Personal der Guardia Civil: Drei Monate Frist zur Umsetzung des neuen Artikels 3 bis im Management der Arbeitsunfähigkeit

Durch den Königlichen Erlass 67/2026 wird dem Königlichen Erlass 179/2005 ein neuer Artikel 3 bis hinzugefügt, der spezifische Aspekte des Managements der Arbeitsunfähigkeit im Korps der Guardia Civil regelt. Diese Änderung erfolgt im Rahmen des Gesetzes 29/2014 und des Organischen Gesetzes 11/2007 mit dem Ziel, die Gesundheitsversorgung und die Koordination mit Präventionsdiensten zu verbessern. Die Norm findet ausschließlich Anwendung auf das Personal des Korps der Guardia Civil (Art. 3 bis).

In 2 Punkten

  1. Der Artikel 3 bis wird dem Königlichen Erlass 179/2005 hinzugefügt, um das Management der Arbeitsunfähigkeit zu regeln (art. 3 bis)
  2. Die Norm findet ausschließlich Anwendung auf das Personal des Korps der Guardia Civil (art. 3 bis)

Wie es Betroffene betrifft

Das Personal der Guardia Civil muss den neuen Artikel 3 bis in seine Verfahren zum Management der Arbeitsunfähigkeit integrieren. Gesundheits- und Präventionsdienste müssen ihre Versorgungsprotokolle gemäß dem neuen Artikel anpassen. Die Verwaltungen der Guardia Civil tragen die Verantwortung dafür, die Anwendung des neuen Regimes in Fällen von Arbeitsunfähigkeit zu gewährleisten (Art. 3 bis).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Incorporar el artículo 3 bis en los procedimientos de gestión de incapacidad temporal art. 3 bis 3 meses desde entrada en vigor

Zeitlinie

2026-02-06pubVeröffentlichung im BOE
2026-02-06vigorInkrafttreten (art. 1)
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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