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BOE-A-2026-20530 ·3. Oktober 2026 ·orden Mittlere Auswirkung
Verwaltungsrecht

Abfallentsorgungsunternehmen: Festlegung der öffentlich zugänglichen Informationen im Register für Abfallproduktion und -bewirtschaftung

Diese Verordnung legt den Umfang der Informationen fest, die im Register für Abfallproduktion und -bewirtschaftung (integriert in das eSIR-System gemäß Art. 63 Gesetz 7/2022) öffentlich zugänglich sein werden. Die Regelung dient der Gewährleistung von Transparenz und Rückverfolgbarkeit von Abfällen gemäß der Richtlinie (EU) 2018/851, stellt jedoch gleichzeitig die Vertraulichkeit von Daten sicher, die als Geschäftsgeheimnis geschützt sind (Art. 63 Gesetz 7/2022).

In 2 Punkten

  1. Das Register für Abfallproduktion und -bewirtschaftung wird in das elektronische Informationssystem für Abfälle (eSIR) integriert (art. 63 Ley 7/2022)
  2. Die Vertraulichkeit von Daten, die als Geschäftsgeheimnis gelten können, wird gewährleistet (art. 63 Ley 7/2022)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Entidades que intervengan en la cadena de producción y gestión de residuos

art. 63 Ley 7/2022

Gilt für dieses Profil

  • Personas físicas que intervengan en la cadena de producción y gestión de residuos

art. 63 Ley 7/2022

Gilt für dieses Profil

  • Entidades jurídicas que intervengan en la cadena de producción y gestión de residuos

art. 63 Ley 7/2022

Wie es Betroffene betrifft

Für Unternehmen (natürliche oder juristische Personen), die an der Abfallproduktions- und Bewirtschaftungskette beteiligt sind, bedeutet die Norm eine stärkere Offenlegung ihrer Tätigkeit durch die öffentliche Abfrage ihrer Registerdaten (Art. 63 Gesetz 7/2022). Unternehmen müssen sicherstellen, dass die an das Register übermittelten Informationen keine Geschäftsgeheimnisse verletzen, da die Norm den Schutz solcher Daten garantiert (Art. 63 Gesetz 7/2022). Die Behörden müssen die Datenvernetzung und die Veröffentlichung der Informationen gemäß diesem Rahmen verwalten.

Was zu tun ist und bis wann

Keine unmittelbaren Maßnahmen für Unternehmen oder Privatpersonen: Die Pflicht liegt bei der Verwaltung oder der Effekt ist informativ. Wenn Sie möchten, benachrichtigen wir Sie, wenn sich diese Norm ändert oder in Kraft tritt.

Zeitlinie

2026-10-03pubVeröffentlichung im BOE
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
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