Zum Inhalt springen
BOE-A-2026-18903 ·10. September 2026 ·Real Decreto Hohe Auswirkung
Förderrecht

ANDEMA und Fundación Foro de Marcas: 275.000 EUR an Direktsubventionen für gewerblichen Rechtsschutz im Jahr 2026

Durch den Königlichen Erlass 725/2026 wird die direkte und ausnahmsweise Gewährung von Subventionen zur Förderung und Verteidigung des gewerblichen Rechtsschutzes für das Geschäftsjahr 2026 genehmigt (Art. 3). Die Maßnahme stützt sich auf Gründe des öffentlichen, sozialen und wirtschaftlichen Interesses, die den Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung rechtfertigen (Art. 22.2.c des Gesetzes 38/2003). Die Mittel sind spezifisch für die Asociación Nacional para la Defensa de la Marca (150.000 EUR) und die Fundación Foro de Marcas Renombradas Españolas (125.000 EUR) vorgesehen (Art. 4).

In 3 Punkten

  1. 150.000 EUR für die Asociación Nacional para la Defensa de la Marca (ANDEMA), Art. 4.a (art. 4.a)
  2. 125.000 EUR für die Fundación Foro de Marcas Renombradas Españolas, Art. 4.b (art. 4.b)
  3. Frist von 15 Werktagen für die Einreichung des Antrags und der Unterlagen, Art. 5.2 (art. 5.2)

Wen betrifft es

Esta normativa no afecta directamente al perfil pyme.

Esta normativa no afecta directamente al perfil autonomo.

Esta normativa no afecta directamente al perfil gran empresa.

Wie es Betroffene betrifft

Für die begünstigten Organisationen (ANDEMA und Fundación Foro de Marcas) garantiert die Norm den Erhalt von Mitteln für Ausbildungs-, Forschungs- und Verbreitungsaktivitäten im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Art. 3). Diese Organisationen müssen eine strikte Frist von 15 Werktagen einhalten, um die erforderlichen Unterlagen nach Inkrafttreten der Norm einzureichen (Art. 5.2). Das Verfahren erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege über das Portal des OEPM (Art. 5.1).

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar documento de solicitud y declaración responsable de no incurrir en prohibiciones art. 5.2 15 días hábiles desde la entrada en vigor

Häufige Fragen

Wer sind die Begünstigten dieser Subventionen?
Die Asociación Nacional para la Defensa de la Marca (ANDEMA) und die Fundación Foro de Marcas Renombradas Españolas (Art. 4).
Welche Frist haben die Organisationen für die Beantragung der Hilfe?
Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 15 Werktagen ab Inkrafttreten des Königlichen Erlasses eingereicht werden (Art. 5.2).
Wie muss die Abwicklung der Subvention erfolgen?
Das Verfahren muss zwingend auf elektronischem Wege über die elektronische Geschäftsstelle des OEPM abgewickelt werden (Art. 5.1).

Zeitlinie

2026-09-10pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

Betrifft Sie diese Norm?

Das Förderrecht-Team überprüft Ihre spezifische Situation.

Mit dem Förderrecht-Team sprechen
Diese Analyse dient nur zur Information und stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. BM Consulting.
E-Mail
Kontakt