Die Änderung des V. Bundeskollektivvertrags für Jugendstrafvollzug und Minderheitenschutz wurde veröffentlicht, um die sechste Zusatzbestimmung aufzunehmen. Diese Änderung stellt sicher, dass die Summe aus Grundgehalt und dem spezifischen Funktionszuschlag nicht unter dem geltenden gesetzlichen Mindestlohn (SMI) liegt (Protokoll der Verhandlungskommission). Ziel ist es, eine automatische Lohnanpassung an die Entwicklung des SMI zu gewährleisten, wobei Zuschläge für Betriebszugehörigkeit, Nachtarbeit und Feiertage bei dieser Berechnung unberücksichtigt bleiben.
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Für Unternehmen im Bereich Jugendstrafvollzug und Minderheitenschutz bedeutet die Regelung die Verpflichtung, sicherzustellen, dass die Lohnbasis (Grundgehalt + spezifischer Zuschlag) stets den geltenden SMI erreicht, was bei SMI-Erhöhungen Anpassungen der Gehaltstabellen erforderlich machen kann (Protokoll der Verhandlungskommission). Für die Arbeitnehmer im Sektor wird die Wahrnehmung des SMI garantiert, ohne dass Zuschläge für Betriebszugehörigkeit, Nachtarbeit oder Feiertage zur Erreichung dieses Minimums herangezogen werden.
| Maßnahme | Referenz | Frist |
|---|---|---|
| Verificar que la suma de salario base y complemento específico no sea inferior al SMI vigente | disposición adicional sexta |
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