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BOE-A-2026-15547 ·16. Juli 2026 ·Resolución not-relevant
Verwaltungsrecht

Verbot von Ferienvermietungen: Beschwerde zur Umgehung der rein wohnwirtschaftlichen Nutzung in Gemeinschaftsstatuten abgewiesen

Die Generaldirektion für Rechtssicherheit und öffentliche Beurkundung hat eine Beschwerde gegen die Verweigerung der Zuteilung einer Registrierungsnummer für die Ferienvermietung zurückgewiesen. Die Entscheidung stützt sich darauf, dass die Gemeinschaftsstatuten andere als die wohnwirtschaftliche Nutzung ausdrücklich untersagen, einschließlich der Zeitanteilseigentumsmodelle (Time-Sharing). Der Mangel kann nur durch die Eintragung einer Statutenänderung behoben werden, welche dieses Verbot aufhebt.

In 2 Punkten

  1. Der Mangel der nicht wohnwirtschaftlichen Nutzung ist durch die Eintragung einer Statutenänderung, die das Verbot aufhebt, heilbar (texto fuente)
  2. Zweimonatige Frist zur Einlegung einer Klage vor dem Zivilgericht ab Zustellung der Mitteilung (art. 325 y 328 de la Ley Hipotecaria)

Wen betrifft es

Gilt für dieses Profil

  • Propietarios de viviendas en comunidades con estatutos que prohíban usos no residenciales
  • Interesados en obtener número de registro para alquiler turístico

texto fuente

Wie es Betroffene betrifft

Für Wohnungseigentümer in Gemeinschaften mit rein wohnwirtschaftlichen Statuten bleibt die kurzfristige Ferienvermietung untersagt, was die Erteilung der erforderlichen Registrierungsnummer verhindert. Für die Eigentümergemeinschaft bleibt der Schutz vor dem Zustrom fremder Personen und ständigem Durchgangsverkehr bestehen. Der betroffene Eigentümer kann diese Tätigkeit erst ausüben, wenn er eine Änderung der Gemeinschaftsstatuten erwirkt.

Was zu tun ist und bis wann

MaßnahmeReferenzFrist
Presentar demanda ante el Juzgado de lo Civil de la capital de la Provincia en caso de disconformidad art. 325 y 328 de la Ley Hipotecaria 2 meses desde la notificación
Inscribir modificación estatutaria que derogue la prohibición de uso no residencial texto fuente

Zeitlinie

2026-07-16pubVeröffentlichung im BOE
Betroffene Sektoren
Offizieller Text Basierend auf BOE-Daten (boe.es). Information, keine Beratung.

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